
Kursbeschreibung
Weiterbildung Personenverkehr (BUS) nach BKrFQG (Hildesheim)
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) ist in Kraft getreten und führt zu einigen Änderungen im gewerblichen Personenverkehr.
Wer nach dem 09.09.2008 erstmals eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, und DE erworben hat, darf Kraftfahrzeuge der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen im gewerblichen Personenverkehr nur noch mit einer Zusatzqualifikation führen.
Führerscheininhaber der Klassen D1, D1E, D,und DE die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 erworben haben, müssen gemäß §5 BKrFQG, wenn sie im gewerblichen Personenverkehr fahren möchten, eine Weiterbildung bis zum 09.09.2013 nachweisen, spätestens jedoch bis zum 09.09.2015 (Übergangsfrist) angepaßt an die Gültigkeit bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis.
Die Weiterbildung besteht aus 35 Zeitstunden und kann in einem Blockunterricht von einer Woche (5 Tage a 7 Stunden) oder in 5 Seminaren zu je 7 Stunden innerhalb 5 Jahren aufgeteilt werden.
Lehrgangsinhalte:
Modul 1: Technik und Umwelt
Modul 2: Fahrgäste
Modul 3: Sozialvorschriften
Modul 4: Sicherheit und Unfälle
Modul 5: Wirtschaft und Gesundheit
Zusatzinfos
Anmeldung:
Laden Sie das Anmeldeformular unter der Rubrik DOWNLOADS herunter und senden es ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax an uns zurück.
Gern schicken wir Ihnen die Unterlagen auch zu.
Unterkunft
Einzelzimmer, Doppelzimmer oder Dreibettzimmer mit DU/WC/TV und Vollverpflegung möglich.
Mittagessen bei täglicher An- und Abreise möglich.
Preis | auf Anfrage |
Kontakt | DEULA Hildesheim GmbH Lerchenkamp 42-48 31137 Hildesheim Telefon: 05121/7832-0 Telefax: 05121/516469 info@deula-hildesheim.de |