
Kursbeschreibung
187 Sachkunde Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutzmittel dürfen laut Pflanzenschutzgesetz vom 06.02.2012 nicht in Selbstbedienung abgegeben werden. Der Abgeber muss beim Inverkehrbringen über die Produkte informieren und den Kunden beraten. Hierzu ist eine entsprechende Sachkunde erforderlich.
Der Kurs dient zur Vorbereitung auf die Prüfung "Sachkunde zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln" und ist allgemein zugänglich.
Es werden die Inhalte nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27.6.2013 mit folgenden Schwerpunkten vermittelt:
- Rechtsgrundlagen
- Integrierter Pflanzenschutz
- Schadursachen
- indirekte und direkte Maßnahmen
- Anwender- und Umweltschutz
Die schriftliche und mündliche Prüfung findet am letzten Lehrgangstag vor der Landwirtschaftskammer NRW in unserem Hause statt.
Ausgenommen von der Abgabe mit dieser Sachkunde sind Pflanzenschutzmittel mit der Kennzeichnung GHS06, GHS08, GHS03, GHS02 mit bestimmten H-Sätzen. Wer diese in den Verkehr bringen will, muss eine zusätzliche Sachkunde zur Abgabe von Biozid-Produkten und PSM nach Chemikalienverbotsverordnung nachweisen.
Anmeldungen müssen bitte zum Lehrgang über dieses Formular und gleichzeitig zur Prüfung über ein weiters Formblatt erfolgen. Beide können Sie zur DEULA senden, da wir die Prüfungsanmeldungen mit der LK abgleichen. Die Anmeldung muss spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn erfolgen.
Zusatzinfos
Nach Anmeldung werden die Unterlagen zur Vorbereitung ca. 3 Wochen vor Termin verschickt.
Bei mehr als 12 Teilnehmern kann der Kurs auch vor Ort durchgeführt werden.
Unterkunft
Einzel- und Doppelbettzimmer, Vollverpflegung oder Mittagessen bei täglicher An- und Abreise; Cafeteria
Preis | 311,- € incl. Unterlagen (2018), zzgl. 115,- € Prüfgebühr der LK NRW |
Dauer | 2 Tage Vollzeitunterricht und ein Prüfungstag (23 UE) |
Termine | 24.09.2018 bis 26.09.2018
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Kontaktdaten | DEULA Rheinland Karin Loch Krefelder Weg 41 47906 Kempen Telefon: 02152-2057908 Telefax: 02152-205799 Email: loch@deula.de |