
Befähigte Personen zur Prüfung von Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen
In der Betriebssicherheitsverordnung und der berufsgenossenschaftlichen Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln DGUV 100 - 500 (eh. BGR 500) und BG-V D27" ist die regelmäßige Prüfung von Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen vorgeschrieben. Jeder Betreiber dieser Maschinen ist verpflichtet sie regelmäßig zu prüfen und darüber Nachweis zu führen (Dokumentationspflicht).
Inhalte
Die befähigte Person: Voraussetzungen, Anforderungen, Haftungsfragen
Die regelmäßige Prüfung von Erdbaumaschinen:
- Rechtsgrundlagen
- EG-Maschinenrichtlinien/CE-Kennzeichnung
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefährdungsbeurteilungen
- DGUV 100 - 500 (eh. BGR 500) und BG-V D 27 und andere berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln
- allgemeine Prüfhinweise, Verfahrens- und Handhabungsfragen
- Handhabung von Abnahmekontrollen/Prüfsiegel/Dokumentation
- Praktische Übungen und Prüfungen am Gerät und Dokumentation in Arbeitsgruppen
- Schriftliche Abschlussprüfung
Wir führen diesen Lehrgang für den Landesinnungsverband LandBauTechnik Nord durch. Anmeldungen und Abrechnung erfolgen über LandBauTechnik Nord in Kiel.
Unterkunft
Doppelzimmer mit DU/WC und Vollverpflegung oder Mittagessen bei täglicher An- und Abreise möglich
Zielgruppe
Meister und Ingenieure, die die Bereitstellung, den Einsatz und die Prüfungen der Maschinen organisieren. Werkstattpersonal, Monteure und Maschinenführer, die die Prüfungen durchführen.
Preis | auf Anfrage |
Dauer | 2 Tage |
Termine auf Anfrage | |
Kontakt | DEULA SH GmbH Bildungszentrum Grüner Kamp 13 24768 Rendsburg Telefon: 04331-847910 Telefax: 04331-89871 deula-sh@deula.de |
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