Sachkundenachweis Asbest TRGS 519, Anlage 3

Seit dem 01.10.1992 müssen alle Personen, die beruflich Arbeiten mit asbesthaltigen Produkten durchführen, über einen Nachweis verfügen, dass sie dafür sachkundig sind. Betroffen sind von dieser Vorschrift der Gefahrstoffverordnung wesentlich mehr Berufsgruppen, als allgemein angenommen wird:

  • Bauleiter
  • Vorarbeiter und Facharbeiter von Asbestsanierungsunternehmen
  • Behördenvertreter
  • Gewerbeaufsichts- und Bauämter
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Planer
  • Fachingenieure

Mit dem Erwerb der Sachkunde soll eine Gefährdung für die Gesundheit ausgeschlossen werden. Fachgerecht ausgeführte Sanierungsarbeiten vermeiden zudem unkalkulierbare wirtschaftliche Risiken durch Kontaminierung mit Asbestfasern.

Bitte beachten Sie: Die Gültigkeit des Sachkundenachweises wurde mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung auf 6 Jahre begrenzt und kann nur durch eine Teilnahme an einen staatlich anerkannten Fortbildungslehrgang verlängert werden (auch im Angebot der DEULA).

Lehrgangsinhalte:

  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
  • Verwendung von Asbest
  • Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
  • Personelle Anforderungen
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen
  • Abschließende Arbeiten, Erfolgskontrolle, Freigabe
  • Prüfung

Darüber hinaus werden praktische Übungen im Umgang mit Masken, Schutzanzügen, Absauganlagen etc. durchgeführt.

Die Prüfung erfolgt durch das Gewerbeaufsichtsamt.

Unterkunft

Auf Wunsch ist die Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich.

Zielgruppe

Bauleiter, Vorarbeiter und Facharbeiter von Asbestsanierungsunternehmen, Behördenvertreter, Gewerbeaufsichts- und Bauämter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Planer, Fachingenieure

mehr Details / anmelden

Preis

1350,00 €

Dauer

4 Tage

Termine

27.05.2024 bis 30.05.2024
05.08.2024 bis 08.08.2024
04.11.2024 bis 07.11.2024

Hinweis

Durchführung der Schulungen in Freren.

zurück zur Übersicht