Fachkräfte – nicht suchen, sondern machen!

Bundesverband

Die Suche nach geeigneten Fachkräften gestaltet sich zunehmend schwieriger. Werden Fördermöglichkeiten ausgenutzt, können fehlende Qualifikationen nachgeholt und der Bewerberkreis erweitert werden.

Ohne Führerschein geht im Lohnunternehmen nichts. Inwieweit ein Führerschein der Klasse T auf Dauer für ein Beschäftigungsverhältnis in einem aufstrebenden Unternehmen ausreichen kann, ist fraglich. Qualifizierung im Bereich Führerschein kann bei der Personalsuche wie auch der dauerhaften Personalbindung entscheidend sein. Zumal Inhaber der Klasse CE in vielen Bereichen der Wirtschaft dringend gesucht werden. Um aber als potenzieller Arbeitgeber vielversprechende Bewerber für sich interessieren zu können, kann ein Fortbildungsversprechen den entscheidenden Unterschied ausmachen. Nur wie soll der Unternehmer kalkulieren, wenn er befürchten muss, nach einer teuren Qualifikation den Mitarbeiter gleich wieder zu verlieren oder sich in dessen Potenzial geirrt zu haben? Das Risiko lässt sich nicht ausschließen, aber um einiges verringern. Zum Beispiel, wenn alle Förderungsmöglichkeiten für die Qualifikationen ausgenutzt werden können.

 

Ein Beispiel: WeGebAU

Die Weiterbildungsinitiative WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) der Bundesagentur für Arbeit richtet sich beispielsweise besonders an die Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen. Denn eins ist klar: Je besser Mitarbeiter auf neue Aufgaben vorbereitet sind, umso besser für das Unternehmen. Bei diesem Programm geht es um Weiterbildungen, die im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Lohns durchgeführt werden. Die angestrebten Maßnamen müssen für eine Förderung zugelassen sein. Es gibt drei Fördersäulen. Bei der ersten handelt es sich um Qualifizierung von Beschäftigten in Kleinen und mittleren Unternehmen. Dazu zählen Betriebsgrößen mit weniger als 250 Beschäftigten, wozu sich wohl alle Lohnunternehmen rechnen dürften. Bei Arbeitnehmern in Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten können sogar die Weiterbildungskosten in voller Höhe gefördert werden.

Bei der zweiten Säule steht die niedrige Qualifikation des Arbeitnehmers im Fokus der Förderung. Das Augenmerk richtet sich auf Personen ohne Berufsabschluss oder mit einem Abschluss, der aber seit mindestens vier Jahren nicht ausgeübt wird und dadurch keinen wirklichen Erwerbswert mehr besitzt. Zielgruppe der dritten Säule sind ähnlich der zweiten Säule gering qualifizierte Arbeitnehmer, die Förderbedingungen sind allerdings offener gestaltet. Es können berufsanschlussfähige Teilqualifizierungen gefördert werden, die mittelbar zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.

 

Weitere Förderprogramme vorhanden

Neben dem Programm WeGebAU der Agentur für Arbeit gibt es verschiedene weitere Förderungsmöglichkeiten, die zum Teil von den Bundesländern aufgelegt werden. So gibt es beispielsweise in Schleswig-Holstein den Qualifond, in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wird für Auszubildende in der Landwirtschaft der Erwerb des T-Führerscheins gefördert, was allerdings nicht automatisch auch für Auszubildende des Berufs Fachkraft Agrarservice gilt. Wie meistens, sind auch bei den Förderungen von beruflichen Qualifikationen, staatliche Programme bestens geeignet, Verwirrung zu stiften. Das sollte aber niemanden abhalten!

 

Die DEULA rät

Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist es nicht nur wichtig, die entsprechenden Programme zu kennen; ebenso entscheidend ist es, Bildungsangebote ausfindig zu machen, die mit den erforderlichen Zertifikaten ausgestattet sind. Die DEULA-Bildungseinrichtungen vor Ort kennen die Möglichkeiten zur Förderung und bieten die anerkannten Kurse, um eine maximale finanzielle Unterstützung für die Qualifizierung von Mitarbeitern zu erhalten. Die DEULA-Mitarbeiter kennen sich mit der Antragstellung aus und wissen, wie diese zum Erfolg führt. Erkundigen Sie sich beim DEULA-Standort in Ihrer Nähe.