Zugmaschine bbH max. 40 km / h
 

Zugmaschinen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km / h
  • mit Anhängern darf max. 25 km / h gefahren werden

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge

  • bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
  • mit Anhänger max. 25 km/h

 

Kursdauer

2 Wochen
 

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Bescheinigung über einen Sehtest (Optiker)
  • Erste-Hilfe-Kurs

 

Preise und Anmeldung

Preise bitte hier anklicken

Anmeldeformular zum Ausdrucken