Asbest: Privatentsorgung möglich?

Freren

Abbruch-, Sanierungs- oder/und Instandhaltungsarbeiten, bei denen Asbest freigesetzt werden kann, unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Diese Arbeiten dürfen grundsätzlich auch von Privatpersonen durchgeführt werden. Allerdings darf dies nur bei fest gebundenen Asbestprodukten durchgeführt werden, z. B Dachplatten auf Gartenlauben oder Außenwandbekleidungen.

Da Privatpersonen in der Regel aber nicht über die nötige Sachkunde und technischen Voraussetzungen im Umgang mit Asbest verfügen und daher das Risiko einer Exposition der Asbestfasern in die Umwelt erheblich steigt, sollten/dürfen diese Arbeiten nur von Fachleuten/Spezialfirmen durchgeführt werden. Denn unsachgemäß durchgeführte Arbeiten und die damit einhergehenden Risiken für die Gesundheit von unbeteiligten Personen, kann mit Bußgeldern bis zu 5.000,00 €, bei schwerwiegenden Fällen bis zu 50.000,00 € bestraft werden und eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre nach sich ziehen.

Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten (Dämmwolle, Wand- und Bodenbeläge, Kupplungs- und Bremsbeläge etc.) dürfen überhaupt nicht von Privatpersonen durchgeführt werden. Hierfür müssen behördlich anerkannte Spezialfirmen beauftragt werden.


Die Kosten für die Entsorgung der asbesthaltigen Produkte ist abhängig von der abzutragenden Fläche, der Analyse im Labor etc. Bei einer 100 Quadratmeter großen Fläche, z. B. Dach, sollte man Kosten in Höhe von mindestens 6.000,00 € einkalkulieren. Eventuell können Fördermittel beim Bund, Land oder der Kommune beantragt werden.


Asbest gehört zu den tödlichsten krebserregenden Stoffen weltweit. Die Fasern können sehr tief in die Lunge vordringen und Asbestose, Lungen(fell)krebs und sogar Eierstockkrebs auslösen. Daher ist ein(e) unsachgemäße(r) Abbau oder/und Entsorgung durch private Hände nicht zu empfehlen.

Sollten Sie asbesthaltige Produkte bei ihren Arbeiten entdeckt haben bzw. den Verdacht hegen, setzen Sie sich bitte umgehend mit den zuständigen Behörden in Verbindung.