Motorrad fahren mit dem Autoführerschein

Freren

Mit dem Beschluss des Bundesrates im Dezember 2019 und dem Inkrafttreten der vierzehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zum 31.12.2019 wurde den Inhabern des Autoführerscheins der Einstieg in die Zweiradmobilität erleichtert.

Mit der Einführung der Führerscheinklasse B196 können Autofahrer seit dem 01.01.2020 unter bestimmten Voraussetzungen die Schlüsselzahl "196" in den Führerschein eintragen lassen. Damit dürfen dann Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bis zu 125 Kubikzentimetern und 11 kW (15 PS) gefahren werden. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf hierbei nicht 0,1 kW/kg überschreiten.
Zwei der Grundgedanken, warum diese Führerscheinerweiterung eingeführt worden ist, sind, den Stadtverkehr zu entlasten und die E-Mobilität zu fördern.

Folgende Voraussetzungen müssen für den Erwerb der Führerscheinklasse B196 erfüllt sein:

  • der Führerschein Klasse B muss ununterbrochen mindestens 5 Jahre im Besitz sein
  • das Mindestalter beträgt 25 Jahre
  • Absolvierung von mindestens vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten (zu je 90 Minuten) - insgesamt 13,5 Stunden.
  • Abschlussfahrt  - bei Nichteignung (fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten) kann die Fahrschule mit der Behörde Rücksprache halten, dass noch mehr Fahrstunden nötig sind

Nach der Beendigung der Abschlussfahrt wird dem Fahrschüler eine Bescheinigung ausgestellt. Diese muss bei der zuständigen Behörde eingereicht werden, damit die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen werden kann (Passfoto muss mit eingereicht sowie ein Führerscheinantrag ausgefüllt werden).
Zwischen dem Abschluss der Schulung und der Eintragung bei der Behörde (Führerscheinstelle) darf maximal 1 Jahr liegen.
Weiterhin muss beachtet werden, dass der B196 nur in Deutschland gültig ist. Im Ausland gilt dies als Fahren ohne Führerschein und kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.
Des Weiteren ist zu beachten, dass mit dem Erwerb der Führerscheinklasse B196 nicht der Führerschein A1 erworben wird, sondern nur die Berechtigung ein Motorrad der Klasse A1 fahren zu dürfen. Somit ist keine Erweiterung auf die Klasse A2 möglich (Fahrerlaubnisverordnung § 15 Absatz 3).

Die DEULA Freren bietet auch Schulungen zum Erwerb der Führerscheinklasse B196 an. Sie haben Fragen hierzu? Rufen Sie uns an!