Das Land NRW und der Europäische Sozialfonds fördern die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung.

Der individuelle Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen  von maximal 40 Tsd. € (bzw. 80 Tsd. € bei gemeinsamer Veranlagung).

Die Ausgabe von betrieblichen Bildungsschecks ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Bereits ausgegebene Schecks können aber weiterhin eingelöst werden.

Förderhöhe: 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildung (ohne Fahrt- und Unterkunftkosten), maximal 500 € je Bildungsscheck.

Wir nehmen Bildungsschecks an. Weitere Informationen: www.bildungsscheck.nrw.de