Unterweisung Grünpflegegeräte

Jährliche Unterweisungen nach § 12 ArbSchG
Entsprechend § 12 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArSchG) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, "dass die Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden".

Wartung / Pflege / Inbetriebnahme von Grünpflegegeräten
•    UVV / Arbeitssicherheit in Theorie und Praxis
•    Umgang mit Gefahrstoffen (Kraftstoff / PSM / biologische Arbeitsstoffe / biologische Gefährdungen)
•    Beinhaltet die jährlichen Unterweisungen für „Freischneidegeräte“ / „Rasenmäher“ / „Heckenschere“ und „Umgang mit Gefahrstoffen“

Zusatzinfo

Die Unterweisung kann auch als Inhouse-Veranstaltung bei Ihnen vor Ort gebucht werden.


Bitte wenden Sie ich zur Terminvereinbarung an 0671 844 200.

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Preis

145,- €

Dauer

1 Tag

Termine

02.11.2023

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