Unterweisung Fahrzeuge / Ladungssicherung
Jährliche Unterweisungen nach § 12 ArbSchG
Entsprechend § 12 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArSchG) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, "dass die Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden".
• Abfahrtskontrolle an KFZ / NFZ
• Umgang mit betrieblichen Fahrzeugen
• UVV und Arbeitssicherheit im Umgang mit Fahrzeugen
• Ladungssicherung in Theorie und Praxis
• Beinhaltet die jährlichen Unterweisungen „Fahrzeuge“ und „Ladungssicherung“
Zusatzinfo
Die Unterweisung kann auch als Inhouse-Veranstaltung bei Ihnen vor Ort gebucht werden.
SchließenBitte wenden Sie ich zur Terminvereinbarung an 0671 844 200.
Preis
145,- €
Dauer
1 Tag
Termine
neue Termine 2024