Unterweisung Baumaschinen
Jährliche Unterweisungen nach § 12 ArbSchG
Entsprechend § 12 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArSchG) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, "dass die Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden".
• Umgang und Einsatz von Baumaschinen
• Wartung / Pflege / Abfahrtskontrolle in Theorie und Praxis
• Umgang mit Teleskopmaschinen / Transport von Baumaschinen
• Sicheres Arbeiten auf der Baustelle
• Beinhaltet die Unterweisung „Erdbaumaschinen“ und „Teleskopstapler“
Auch erweiterbar als Lehrgang „Befähigungsnachweis Erdbaumaschinen nach DGUV“ (3 Tage) bzw. „Befähigungsnachweis für Teleskopstapler“
Zusatzinfo
Die Unterweisung kann auch als Inhouse-Veranstaltung bei Ihnen vor Ort gebucht werden.
Bitte wenden Sie ich zur Terminvereinbarung an 0671 844 200.
Preis
145,- €
Dauer
1 Tag
Termine
03.11.2023
03.05.2024