Unterweisung Gesundheit am Arbeitsplatz

Jährliche Unterweisungen nach § 12 ArbSchG
Entsprechend § 12 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArSchG) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, "dass die Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden".

•    Hautschutz – Prävention / Hautschäden / Schutzmaßnahmen
•    UV – Schutz – betriebliche Hilfsmittel
•    Rückenprävention – Grundlagen zur Rückengesundheit
•    Beinhaltet die jährlichen Unterweisungen „Haut-UV – Schutz“ und Rückengesundheit“

Zusatzinfo

Die Unterweisung kann auch als Inhouse-Veranstaltung bei Ihnen vor Ort gebucht werden.


Bitte wenden Sie ich zur Terminvereinbarung an 0671 844 200.

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Preis

145,- €

Dauer

1 Tag

Hinweis

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