Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich wiederholt werden. (ArbSchG §12, DGUV Vorschrift 1 §4)

Routine macht leichtsinnig, deshalb ist es wichtig, sich immer wieder mit den Risiken zu befassen und verloren gegangenes Wissen wieder aufzufrischen. Ein gut organisierter Arbeits- und Gesundheitsschutz hilft nicht nur die umfangreichen gesetzlichen
Vorgaben einzuhalten, sondern hat auch betriebswirtschaftliche Vorteile. Kosten durch Unfälle, Produktionsausfälle oder berufsbedingte Erkrankungen können verhindert werden. Aufgeräumte und übersichtliche Arbeitsplätze erhöhen zudem die Produktivität.

Deula Lehrgänge zum Gesundheits- und Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit