Technik im Gartenbau I
Der ÜBA Lehrgang "Technik im Gartenbau I" (TIG I) wird in einem 5-tägigen Kompaktformat für die unterschiedlichen Fachrichtungen wie folgt angeboten.
Fachrichtung Zierpflanzenbau, Stauden
- Motorentechnik
- Kleinmotorgeräte zur Bodenbearbeitung
- Natur- und Umweltschutz, rationelle Energie- und Materialverwendung
- Pflanzenschutz
- Schleppertechnik mit Fahrübungen
- Berufsgenossenschaft, Unfallschutz, Rückenschule
Fachrichtung Friedhofsgärtner
- Kulturtechnik
- Motorentechnik
- Kleinmotorgeräte zur Bodenbearbeitung
- Heckenscheren schleifen, Motorsäge, Freischneider
- Pflege akkubetriebener Geräte
- Befähigungsnachweis Flurförderzeuge
Fachrichtung Baumschule
- Motorentechnik
- Kleinmotorgeräte zur Bodenbearbeitung
- Heckenscheren schleifen, Motorsäge, Freischneider
- Pflege akkubetriebener Geräte
- Böden, Erden und Substrate
- Befähigungsnachweis Flurförderzeuge oder Motorsägenlehrgang Modul A
Fachrichtung Gemüse
- Motorentechnik
- Kleinmotorgeräte zur Bodenbearbeitung
- Kulturtechnik
- Betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge
- Plfanzenschutz / -geräte
- Berufsgenossenschaft, Unfallschutz, Rückenschule
Fachrichtung Obstbau
- Motorentechnik
- Kleinmotorgeräte zur Boden- und Baumbearbeitung
- Kulturtechnik
- Betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge
- Plfanzenschutz / -geräte
- Berufsgenossenschaft, Unfallschutz, Rückenschule
Zusatzinfo
Lehrgangszeiten des einwöchigen Lehrgangs:
Mo: 09:00 - 17:00, Di-Do jeweils 08:00 - 17:00 Uhr, Fr 08.00 - 12.30 Uhr
Check-in ist montags ab 08.00 Uhr.
Unterkunft
Für den einwöchigen Lehrgang bieten wir allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern Unterkunft und Vollverpflegung an.
Hierfür stehen Zimmer in unserem Gästehaus zur Verfügung.
Zielgruppe
Auszubildende im Beruf Gärtner/in, 1. Lehrjahr
Dauer
5 Tage (montags bis freitags)
Termine
Neue Termine werden bekannt gegeben
Hinweis
Die Lehrgangsgebühr wird vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz übernommen.
Unterkunft und Vollverpflegung: 162,50 EUR / Lehrgangswoche
(abzüglich Zuschuss der SVLFG in Höhe von 15 EUR)
Teilverpflegung: 36,25 EUR / Lehrgangswoche
(abzüglich Zuschuss der SVLFG in Höhe von 15 EUR)