Technik im Gartenbau II
Der ÜBA Lehrgang "Technik im Gartenbau II" (TIG II) wird in einem 5-tägigen Kompaktformat für die unterschiedlichen Fachrichtungen wie folgt angeboten.
Fachrichtung Zierpflanzenbau, Stauden
- Kultur- und Pflegemaßnahmen
- Kulturtechnik
- Pflanzenschutzgeräte
- Schadbilder, Schadursachen
- Pflanzenschutzmaßnahmen
- Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
- Kundengespräch
- Berufsgenossenschaft, Unfallschutz
Fachrichtung Friedhofsgärtner
- Kulturtechnik
- Kleinmotorgeräte zur Bodenbearbeitung
- Motorsäge, Heckenschere, Freischneider
- Pflege akkubetriebener Geräte
- Pflanzenschutz
- Pflanzenschutzgeräte
- Schadbilder, Schadursachen
- Pflanzenschutzmaßnahmen
- Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
- Kundengespräch
- Berufsgenossenschaft, Unfallverhütung
Fachrichtung Baumschule
- Kleinmotorgeräte zur Bodenbearbeitung
- Motorsäge, Heckenschere, Freischneider
- Pflege akkubetriebener Geräte
- Pflanzenschutz
- Pflanzenschutzgeräte
- Schadbilder, Schadursachen
- Pflanzenschutzmaßnahmen
- Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
- Kundengespräch
- Berufsgenossenschaft, Unfallverhütung
Fachrichtung Gemüse
- Kultur- und Pflegemaßnahmen
- Kulturtechnik
- Pflanzenschutzgeräte
- Schadbilder, Schadursachen
- Pflanzenschutzmaßnahmen
- Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
- Kundengespräch
- Berufsgenossenschaft, Unfallverhütung
- Befähigungsnachweis Flurförderzeuge
Fachrichtung Obstbau
- Kultur- und Pflegemaßnahmen
- Pflanzenschutzgeräte
- Schadbilder, Schadursachen
- Pflanzenschutzmaßnahmen
- Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
- Motorsägenlehrgang Modul A
Zusatzinfo
Lehrgangszeiten des einwöchigen Lehrgangs:
Mo: 09:00 - 17:00, Di-Do jeweils 08:00 - 17:00 Uhr, Fr 08.00 - 12.30 Uhr
Check-in ist montags ab 08.00 Uhr.
Unterkunft
Für den einwöchigen Lehrgang bieten wir allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern Unterkunft und Vollverpflegung an.
Hierfür stehen Zimmer in unserem Gästehaus zur Verfügung.
Zielgruppe
Auszubildende im Beruf Gärtner/in, 2. Lehrjahr
Dauer
5 Tage (montags bis freitags)
Termine
Neue Termine werden bekannt gegeben
Hinweis
Die Lehrgangsgebühr wird vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz übernommen.
Unterkunft und Vollverpflegung: 162,50 EUR / Lehrgangswoche
(abzüglich Zuschuss der SVLFG in Höhe von 15 EUR)
Teilverpflegung: 36,25 EUR / Lehrgangswoche
(abzüglich Zuschuss der SVLFG in Höhe von 15 EUR)