Lassen Sie sich zur befähigten Person weiterbilden!

Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Unternehmer, Arbeitsmittel regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.

Die Prüfung kann der Betrieb selbst durchführen, wenn dazu eine Person bestellt wird, die dazu befähigt ist. So kann auf wiederkehrende Fremdleistungen verzichtet werden.

Wer kann sich als befähigte Person weiterbilden?

Jeder, der über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt: Das ist der Fall bei einer einschlägigen technischen Berufsausbildung, entsprechender Berufserfahrung und zeitnahem beruflichen Umgang mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln.

Sie wollen die Prüfungen selbst durchführen oder Ihre Mitarbeiter dazu qualifizieren?

Wir bieten Weiterbildungen zur "Befähigten Person" zur Prüfung von Arbeitsmitteln an, und zwar für:

Erdbaumaschinen
Anschlag- und Zurrmittel
Leitern und Tritte
Ortsfeste Regalanlagen
Gerüste

Erfahrene Referenten erläutern praxisbezogen die geeigneten Prüfverfahren, die Abläufe bei der Prüfung der Geräte und die Auswertung von Mängeln, immer orientiert an den jeweils aktuellen Vorschriften und Normen. Teilnehmer werden zum Umgang mit Prüfmitteln und zur praktischen Durchführung und Dokumentation von Prüfungen befähigt.