Motorsägenlehrgang Modul C nach DGUV
Modul C - Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, ohne stückweises Abtragen von Bäumen
Im Modul C soll die zur Durchführung von Baumarbeiten mit Ausnahme des stückweisen Abtragens von Bäumen mit der Motorsäge erforderliche Fachkunde bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen, Arbeitskörben an Drehleitern oder anderer Aufstiegsmöglichkeiten vermittelt werden. Arbeiten mit der Motorsäge in Kombination mit der Seilklettertechnik werden nicht erfasst.
Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger, Auswahl geeigneter Motorsägen, Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken, persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb
- Maschinen, Geräte und Aufstiegsmittel
- Arbeitsschutz
- Arbeitstechniken
- Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt den Mindestumfang der Motorsägen-Ausbildung in der DGUV Information 214-059 vor. Der Lehrgang umfasst das dort beschriebene Modul C.
Zusatzinfo
Voraussetzungen:
- Erfolgreich absolviertes Modul A - Grundlagen der Motorsägenarbeit
- Mindestalter 18 Jahre
- Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühen"
- Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" i.V. m. DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten", körperliche und geistige Eignung
- Persönliche Schutzausrüstung für Motorsägeneinsatz
Unterkunft
Zweibettzimmer / Einzelzimmer
Vollverpflegung möglich oder nur Mittagessen (Bitte bei der Anmeldung eingeben)
Zielgruppe
Unternehmer und Mitarbeiter aus Baubetriebshöfen, Straßenmeistereien und kommunalen Betrieben, die der DGUV unterliegen.
Preis
330,00 €
Dauer
2 Tage