Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)
Regelung für Seminare, Unterkunft und Verpflegung bei der DEULA Witzenhausen GmbH – Bildungszentrum für angewandte Technik
- Umfang und Inhalte ergeben sich aus dem jeweiligen Seminarprogramm oder dem vorliegenden Angebot. Die DEULA Witzenhausen GmbH behält sich vor, die Seminarinhalte zu ändern, wenn dies aufgrund neuer Bestimmungen, Erkenntnisse oder Forschungsergebnissen notwendig wird.
- Teilnahmeanmeldungen und Auftragserteilung müssen schriftlich erfolgen.
- Anmeldebestätigungen werden in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen erstellt. Sollte die maximale Teilnehmerzahl überschritten werden, so besteht die Möglichkeit eines zusätzlichen Schulungstermins nach Absprache.
- Die DEULA Witzenhausen GmbH behält sich vor, Seminare bei zu geringer Beteiligung abzusagen oder Seminare aus wichtigem Grunde abzubrechen. Die DEULA Witzenhausen GmbH ist dann verpflichtet, die Teilnehmergebühren ohne Abzug zurückzuerstatten, sofern diese bereits entrichtet sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Bei Abbruch aus nachweislich wichtigem Grund ist eine Verwaltungspauschale in Höhe von 35,00 EUR zu entrichten. Zusätzlich werden die bis zu diesem Zeitpunkt des Abbruchs in Anspruch genommenen Leistungen berechnet.
- Es gelten nur die im aktuell gültigen Seminarprogramm oder Angebot ausgedruckten Gebühren. Erfolgen Anmeldungen auf der Basis nicht mehr aktueller Seminarprogramme, ist die DEULA Witzenhausen GmbH verpflichtet, die Seminarteilnehmer umgehend (spätestens jedoch 5 Werktage) nach Eingang der Anmeldung über mittlerweile erfolgte Gebührenerhöhungen zu informieren. Sollte eine Anmeldung aufgrund nicht mehr gültiger Seminarprogramme erfolgt sein, gewährt die DEULA auf Wunsch einen kostenfreien Rücktritt vom Seminar. Weitergehende Ansprüche an die DEULA Witzenhausen GmbH sind ausgeschlossen.
- Abmeldung/Stornierung bis 3 Wochen vor Seminarbeginn ist gebührenfrei. Bei Abmeldung/Stornierung bis 10 Tage vor Seminarbeginn ist eine Verwaltungspauschale von 35,00 € zu zahlen. Bei späteren Abmeldungen oder Nichtanwesenheit während des Seminars wird die volle Seminargebühr fällig, es sei denn, dass die Abwesenheit nachweislich durch höhere Gewalt oder behördliche Anordnung bedingt ist.
- Gastseminare/Veranstaltungen, Verpflegung und Unterkunft: Als Schulungs- und Tagungshaus ist es uns kaum möglich, kurzfristige Seminar- bzw. Veranstaltungsabsagen sowie Stornierungen von Verpflegung und Unterkunft anderweitig auszugleichen. Wir bitten daher um Verständnis für folgende Regelung hinsichtlich der Stornogebühren. Bei Absagen von weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn sind 60 % des Gesamtpreises zu zahlen.
- Unterbleibt die Stornierung einer Reservierung ganz oder trifft sie später als 2 Tage vor Seminarbeginn/Anreise bei uns ein, so sind wir berechtigt 80 % des Übernachtungs-/Frühstücks-Preises sowie des angebotenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen.
- Die Rechnungslegung erfolgt am ersten Lehrgangs-/Seminartag bzw. zum Veranstaltungsende. Das Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungsdatum.
- Bei minderjährigen Teilnehmenden ist von den Erziehungsberechtigten eine Ausschlusserklärung auszufüllen und vor Lehrgangsbeginn vorzulegen. Den aktuellen Vordruck finden Sie auf unserer Homepage unter www.deula.de/Witzenhausen/Downloads.
- Die Lehrgangs- und Seminarteilnehmer erhalten, sollten keine Prüfungen vor zuständigen Institutionen erfolgt sein, eine Teilnahmebescheinigung der DEULA Witzenhausen GmbH mit Seminarthema und – inhalt.
- Die Hinweise zum Datenschutz nach DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung Kapitel 3, Artikel 13), die auf unserer Homepage www.deula.de/witzenhausen eingesehen werden können, werden anerkannt.
