Regelung für Seminare, Unterkunft und Verpflegung bei der
DEULA Witzenhausen GmbH – Bildungszentrum für
angewandte Technik
  1. Umfang und Inhalte ergeben sich aus dem jeweiligen Seminarprogramm oder dem vorliegendem Angebot. Die DEULA Witzenhausen GmbH behält sich vor, die Seminarinhalte zu ändern, wenn dies aufgrund neuer Bestimmungen, Erkenntnisse oder Forschungsergebnissen notwendig wird.
  2. Teilnahmeanmeldungen und Auftragserteilung müssen schriftlich erfolgen.
  3. Anmeldebestätigungen werden in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen erstellt. Sollte die maximale Teilnehmerzahl überschritten werden, so besteht die Möglichkeit eines zusätzlichen Schulungstermins nach Absprache.
  4. Abmeldungen/Stornierungen sind bis 21 Tage vor Seminarbeginn möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt werden 50 % der Seminarkosten berechnet. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 5 Tage vor Lehrgangsbeginn) behalten wir uns vor 100 % der Kosten (Seminar-, Unterkunft- und Verpflegungskosten) in Rechnung zu stellen. Es sei denn, dass die Abwesenheit nachweislich durch höhere Gewalt oder behördliche Anordnung bedingt ist.
  5. Bei Abbruch aus nachweislich wichtigem Grund ist einer Verwaltungspauschale in Höhe von 35,00 € zu entrichten. Zusätzlich werden die bis zu diesem Zeitpunkt des Abbruchs in Anspruch genommenen Leistungen berechnet.
  6. Die DEULA Witzenhausen GmbH behält sich vor, Seminare bei zu geringer Beteiligung abzusagen oder Seminare aus wichtigem Grunde abzubrechen. Die DEULA Witzenhausen GmbH ist dann verpflichtet, die Teilnehmergebühren ohne Abzug zurückzuerstatten, sofern diese bereits entrichte sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  7. Es gelten nur die im aktuell gültigen Seminarprogramm oder Angebot ausgedruckten Gebühren. Erfolgen Anmeldungen auf der Basis nicht mehr aktueller Seminarprogramme, ist die DEULA Witzenhausen GmbH verpflichtet, die Seminarteilnehmer umgehend (spätestens jedoch 3 Tage) nach Eingang der Anmeldung über mittlerweise erfolgte Gebührenhöhungen zu informieren. Sollte eine Anmledung aufgrund nicht mehr gültiger Seminarprogramme erfolgt sein, gewähret die DEULA auf Wunsch einen kostenfreien Rücktritt vom Seminar. Weitergehende Ansprüche an die DEULA Witzenhausen GmbH sind ausgeschlossen.
  8. Gastseminare/Veranstaltungen, Verpflegung und Unterkunft: Als Schulungs- und Tagungshaus ist es uns kaum möglich kurzfristige Seminar- bzw. Veranstaltungsabsagen sowie Stornierungen von Verpflegung und Unterkunft anderweitig auszugleichen. Wir bitten daher um Verständnis für folgende Regelung hinsichtlich der Stornogebühren. Bei Absagen von weniger als: 8 Wochen vor Seminarbeginn 20 % des Gesamtpreises; 4 Wochen von Seminarbeginn 40 % des Gesamtpreises; 1 Woche vor Seminarbeginn 60 % des Gesamtpreises. Unterbleibt die Stornierung einer Reservierung ganz oder trifft sie später als 2 Tage vor Seminarbeginn/Anreise bei uns ein, so sind wir berechtigt 80 % Übernachtungs/Frühstückspreises und 60 % des angebotenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen.
  9. Bei Privatteilnehmern erfolgt die Rechnungslegung am ersten Lehrgangs-/Seminartag. Bei Firmenschulung wird die Rechnung an die Firma am Veranstaltungsende gestellt. Bei der Zahlung/Überweisung des Rechnungsbetrages bitten wir Sie, die Rechnungsnummer anzugeben.
  10. Wir weisen darauf hin, dass wir Teilnehmberdaten für eigene Zwecke speichern. Jegliche Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
  11. Die Lehrgangs- und Seminarteilnehmer erhalten, sollten keine Prüfungen vor zuständigen Institutionen erfolgt sein, eine Teilnahmebescheinigung der DEULA Witzenhausen GmbH mit Seminarthema und -inhalt.
  12. Alle Preise verstehen sich ggf. zuzüglich gesetzlichen Umsatzsteuer (z. Zt. 19%).
  13. Die Hinweise zum Datenschutz nach DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung Kapitel 3, Artikel 13), die auf unserer Homepage eingesehen werden können, werden anerkannt.