Reist der/die Teilnehmer/in nicht an und unterbleibt die Absage bis Donnerstag, ist die DEULA Witzenhausen berechtigt, die Gebühren für die Übernachtung und Verpflegung in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Es sei denn, dass die Abwesenheit nachweislich durch höhere Gewalt oder behördliche Anordnung bedingt ist!