Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten GaLaBau

Diese Situationen kennen Sie
In ganz unterschiedlichen Branchen und vielen Betrieben fallen immer wieder dieselben elektrotechnischen Arbeiten an, die umgehend zu erledigen sind, so z.B. bei Inbetriebnahme von Geräten oder deren Instandhaltung.

Gerade in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus haben die Mitarbeiter auf Baustellen mit Situationen zu tun, in denen elektrische Geräte und Anlagen zu prüfen oder auch anzuschließen sind. Oftmals ruht sogar die Baustelle, bis ein Elektriker die anstehenden Arbeiten erledigen kann.

Arbeiten an elektrischen Anlagen, einschließlich elektrischer Betriebsmittel, dürfen jedoch nur von Elektrofachkräften (EFK) oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Das bedeutet, dass diese Betriebe unter ihren Mitarbeitern oftmals einen eigenen Elektriker haben müssten, um Aufträge ohne Zeitverlust ausführen zu können.

Der Gesetzgeber hat deshalb mit der "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)" die Möglichkeit geschaffen, dass eine Reihe von typischen, sich wiederholenden und genau festgelegten elektrischen Arbeiten auch von Mitarbeitern ausgeführt werden dürfen, die keine vollständige Ausbildung zum Elektriker haben.

Dabei handelt es sich grundsätzlich um einfache Arbeiten oder Installationen. So ist beispielsweise eine Fehlersuche und Fehlerbehebung oder weitergehende Installationen von Anlagen mit dieser Qualifizierung möglich.

"Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" ist deshalb eine Zusatzqualifikation (Ausbildung), die üblicherweise nur erwerben kann, wer bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.

Festgelegte Tätigkeiten bedeutet, dass

  • die zulässigen elektrischen Arbeiten auf bestimmte, fest definierte Tätigkeiten beschränkt sind
  • es sich um wiederholende Tätigkeiten (Routineaufgaben) handelt
  • diese Tätigkeiten in einem festgelegten Arbeitsbereich im Zusammenhang mit der eigentlichen beruflichen Arbeit auszuführen sind
  • die Arbeiten vom Unternehmer schriftlich festgelegt sind
  • für die so festgelegten Tätigkeiten jeweils schriftliche Arbeitsanweisungen erstellt wurden.

Pflichten des Unternehmers

Der Unternehmer darf die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) deshalb ausschließlich nur mit der Ausführung solcher Arbeiten beauftragen, für die eine entsprechende Qualifizierung nachgewiesen wurde.

Bei einer Erweiterung der festgelegten Tätigkeiten hat der Unternehmer für eine entsprechende ergänzende Ausbildung des jeweiligen Mitarbeiters zu sorgen.

Grundsätzlich bestimmt allein der Unternehmer, in welchem Umfang Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten ausgeführt werden dürfen. Somit trägt er auch die Verantwortung für die Beaufsichtigung dieser Elektrofachkraft und für deren regelmäßigen Fortbildung.

Anforderungen an die Zusatzqualifikation (Ausbildung)

Entsprechend dem Rahmenlehrplan beträgt die Grundausbildung 60 Unterrichtsstunden (1,5 Wochen) und wird mit einer Prüfung (Schwerpunkt Fachtheorie) abgeschlossen.

Die anschließende praktische Fachausbildung mit ebenfalls 60 Unterrichtsstunden (1,5 Wochen) ist auf die betrieblichen Anforderungen im GaLaBau ausgerichtet. Auch am Ende dieses Moduls steht eine Prüfung.

Der Anteil der praktischen Ausbildung beträgt durchgehend mindestens die Hälfte der Kurszeit.

Grundsätzlich wird die Ausbildungszeit so bemessen, dass die festgelegten Tätigkeiten in eigener Verantwortung sicher ausgeführt werden können.

Übersicht der Lehrgangsinhalte und Anmeldeformular finden Sie im Infoblatt.

Welche Arbeiten darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) im GaLaBau ausführen?

Im Rahmen dieses 3-wöchigen Kurses können nur Grundkenntnisse in Elektrik vermittelt sowie deren sichere Anwendung durch praktische Übungen trainiert werden.

Diesbezügliche Fragen und Wünsche von GaLaBau-Betrieben zu typischen Situationen im Bereich "Elektrik" sind in der FAQ-Liste gesammelt.

Zusatzinfo

  • Die Lehrgangsgebühr ist von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit.
  • Lehrmittel, Verbrauchsmaterial sowie anfallende Prüfungsgebühren sind inklusive.

Unterkunft

Als Tagesverpflegung bieten wir Ihnen an:

  • Kaffee und Butterbrezel in der Frühstückspause
  • Mittagsmenü mit Mineralwasser im Speisesaal
  • Kaffee und süße Stückchen/Kuchen zur Kaffeepause am Nachmittag
  • Saft und Mineralwasser während des Lehrgangs

Gerne bieten wir Ihnen eine Unterkunft inklusive Frühstück und Abendessen in unserem Gästehaus an. Diese kann über das Anmeldeformular in Anspruch genommen werden.

Eine Auflistung der Preise für Unterkunft und Verpflegung an der Deula finden Sie hier.
Um einen einheitlichen Kursablauf gewährleisten zu können, ist die Inanspruchnahme unserer Tagesverpflegung zwingend erforderlich.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Galabau-Betrieben

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Preis

1.945,00 € zzgl. Verpflegungskosten

Dauer

3 Wochen

Termine

Wird in Kürze bekannt gegeben

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