Förderung mit Prämiengutschein
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Weiterbildungsgebühren, sofern diese höchstens 1.000,- EUR betragen. Der Gutscheinwert beträgt maximal 500,- EUR.
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn
- Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben
- durchschnittlich mindestens 15 Stunden/Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
- Sie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000,- EUR (als gemeinsam Veranlagte 40.000,- EUR) verfügen.
Bei uns können Sie Ihren Prämiengutschein einlösen.