Brandschutzhelfer*in Ausbildung
Zum Seminar
Jedes Unternehmen ist nach dem Arbeitsschutzgesetz und der ASR 2.2 dazu verpflichtet Brandschutzhelfer zu beschäftigen. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, einen relevanten Anteil an Mitarbeitern durch Unterweisung und übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen. Die erforderliche Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.
Abschluss
Der*Die Teilnehmer*in erhält eine DEULA-Bescheinigung.
Inhalt
Die Ausbildung erfolgt entsprechend den Inhalten der DGUV Information 205-023 ,,Brandschutzhelfer"
Theorie
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praxis
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B.Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- realitätsnahe Übung am Firetrainer mit entsprechenden Aufbausätzen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
Zusatzinfo
- Ab 8 Teilnehmern kann der Kurs auch zu anderen Terminen als Inhouse-Seminar bei Ihnen im Betrieb durchgeführt werden.
- Die Lehrgangsgebühr ist von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit.
- Lehrmittel und Verbrauchsmaterial sind inklusive.
Zielgruppe
Mitarbeiter von Unternehmen, welche als Brandschutzhelfer beauftragt werden sollen oder ihre 3-5 jährige Auffrischungsunterweisung benötigen.
Preis
99,00 €
Dauer
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Termine
Termine auf Anfrage