Asbest Sachkundenachweis TRGS 519 - Anlage 4C

Qualifizierung als Sachkundige Person im Umgang mit Asbest bei sogenannten ASI-Arbeiten und bei der Abfallbeseitigung.

Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI) dürfen nur durchgeführt werden, wenn das Personal entsprechend geschult ist. Mit dem Erwerb der Sachkunde soll eine Gefährdung für die Gesundheit der Anwender, der Allgemeinheit und der Umwelt ausgeschlossen werden. Fachgerechte Sanierungsarbeiten vermeiden zudem unkalkulierbare wirtschaftliche Risiken durch Kontaminierung mit Asbestfasern. Asbestfasern oder asbesthaltige Produkte können für den Menschen sehr gefährlich sein. Derartige Arbeiten dürfen darum nur durchgeführt werden, wenn die Sachkunde nach TRGS 519 vorliegt.

Gemäß den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung sind davon mehr Berufsgruppen betroffen als allgemein angenommen. Bereits wenn man nur im geringen Umfang mit asbesthaltigen Produkten oder aber mit stark gebundenem Asbest zu tun hat wird der Sachkundenachweis Asbest TRGS, Anlage 4C benötigt. Das können zum Beispiel Mitarbeiter von Behörden, Feuerwehr, Bauämter, Bauhöfen oder Hausmeister, Beauftragte für Arbeitssicherheit aber auch Dachdecker, Zimmerer, Bau/Ausbau/Sanitär, Elektro, Maler, Betriebsschlosser sein.

Neben Asbestzementprodukten beziehen sich die Seminarinhalte auch auf schwach gebundene Asbestprodukte in Verbindung mit Arbeiten geringen Umfangs beziehungsweise geringer Exposition: Laut Gefahrstoffverordnung sind Verantwortliche für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen als Sachkundige auszuweisen.

INHALTE:

  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
  • Verwendung von Asbest
  • Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement
  • Personelle Anforderungen
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen
  • Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
  • Zusammenfassung
  • Abschlussdiskussion
  • Prüfung

Zusatzinfo

Die Prüfung erfolgt durch das Gewerbeaufsichtsamt.


Dieser Sachkundenachweis gilt für einen Zeitraum von 6 Jahren ab Ausstellungsdatum. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.


Zielsetzung des Seminars: Die Teilnehmenden erlangen nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung die Sachkunde gemäß TRGS 519 – Anlage 4C und sind somit befähigt als Sachkundiger zu agieren.


Abschluss: Zertifiziertem Sachkunde-Ordner

Zielgruppe

Mitarbeiter von Bauunternehmen, Mitarbeiter von Baubehörden, Beauftragte für Arbeitssicherheit, Architekten, Handwerker

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Preis

650,00 € zzgl. 30,00 € Prüfungsgebühr

Dauer

2 Tage

Termine

Auf Anfrage

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