Gefahrgut Schulung nach ADR 1.3 - Grundkurs für Beteiligte Personen

Für alle Personen, die bei der Beförderung oder dem Absenden gefährlicher Gpter beauftragt sind, gilt die ADR 1.3. Der unsachgemäße Transport von Gefhrgut kann schwere Personen- und Umweltschäden nach sich ziehen. Unter Gefahrgut sind zum Beispiel Sonderkraftstoff, Schweissgase, bestimmte Düngemittel, Klinikabfälle und noch einiges mehr zu verstehen. Verantwortlich ist der Unternehmer des Betriebes, diese Verantwortung kann er an zuständige Mitarbeitende als beauftragte Person delegieren. Handelt die beauftragte Person nun ordnungswiedrig, ist sie ebenfalls für Bußen und in schweren Fällen sogar für Strafen haltbar. Das gilt auch, wenn die Ordnungswidrigkeit von unterweisungspflichtigen Mitarbeitenden der beauftragten Person begangen wird.

In diesem Seminar werden den Teilnehmenden die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, um mit gefährlichen Stoffen und Gütern im Betrieb und beim Transport umzugehen. Die beauftragte Person lernt die ADR Kenntnisse sicher zu beherrschen, ist mit den Sicherheitsvorkehrungen vertraut, erkennt mögliche Risiken sowie Gefahren und kann Notfallmaßnahmen treffen.

  • Grundlagenwissen für alle Beteiligten
  • Allgemeine Vorschriften mit angrenzenden Rechtsbereichen
  • Gefahreigenschaften und Klassifizierung
  • Aufgabenspezifische Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Dokumentation
  • Kennzeichnung und Bezettelung
  • Durchführung der Beförderung
  • Ausnahmen und Freistellung
  • Verhalten bei Zwischenfällen und Unfällen

Zusatzinfo

Lehrgangsabschluss:


  • Zertifikat der DEULA Witzenhausen GmbH gemäß ADR / GGVSEB

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Preis

249,00 €

Dauer

1 Tag

Termine

22.11.2023
12.04.2024

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