Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – für den Lehrgang ab 09.09.2019 haben wir noch Plätze frei.

Rendsburg

In ganz unterschiedlichen Branchen wie Garten- und Landschaftsbau, Kommunen/Bauhöfe oder Hausmeister fallen immer wieder dieselben elektrotechnischen Arbeiten an, die umgehend zu erledigen sind, wie z.B. bei Inbetriebnahme von Geräten oder deren Instandhaltung.
Arbeiten an elektrischen Anlagen, einschließlich elektrischer Betriebsmittel, dürfen jedoch nur von Elektrofachkräften (EFK) oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Das bedeutet, dass diese Betriebe unter ihren Mitarbeitern oftmals einen eigenen Elektriker haben müssten, um Aufträge ohne Zeitverlust ausführen zu können.

Der Gesetzgeber hat deshalb mit der "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)" die Möglichkeit geschaffen, dass eine Reihe von typischen, sich wiederholenden und genau festgelegten elektrischen Arbeiten auch von Mitarbeitern ausgeführt werden dürfen, die keine vollständige Ausbildung zum Elektriker haben.

"Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" ist daher eine Zusatzqualifikation (Ausbildung), die nur von Personen erworben werden kann, die bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.