Anmeldung

Die Anmeldung zu den Seminaren muss schriftlich erfolgen und ist rechtsverbindlich, bis zur Anmeldebestätigung oder Absage durch die DEULA Schleswig-Holstein. Auch bei einer Kostenübernahme durch Dritte, haftet der Anmeldende für alle Kosten. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Erst mit der Anmeldebestätigung, rechtzeitig vor Seminarbeginn, kommt der Vertrag zustande.


Rücktrittsrecht

Bis 14 Tage vor Seminarbeginn möglich, ansonsten werden 50 % der Seminarkosten berechnet. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 3 Werktage vor Lehrgangsbeginn) behalten wir uns vor, 100 % der Kosten in Rechnung zu stellen. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. 

Ausnahmen:

  • AS-Baum I
    bis 28 Tage vor Beginn
  • AS-Baum II
    bis 28 Tage vor Beginn
  • beschleunigte Grundqualifikation
    bis 28 Tage vor Beginn
  • Fahrlehrergrundausbildung Kl. BE
    bis 12 Wochen vor Beginn
  • Fahrschule
    bis 28 Tage vor Beginn, ansonsten werden 1000,00 € fällig
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
    bis 6 Wochen vor Beginn
  • FLL-zertifizierter Baumkontrolleur
    bis 28 Tage vor Beginn
  • Jägerausbildung
    bis 12 Wochen vor Beginn
  • Meister kommunaler Bauhof
    bis 12 Wochen vor Beginn
  • Meisterprüfung Teil III und IV
    bis 28 Tage vor Beginn
  • Straßenwärtermeister
    bis 12 Wochen vor Beginn

Kündigung

Die DEULA Schleswig-Holstein ist berechtigt, bei mangelnden Leistungen sowie hohen Fehlzeiten des Teilnehmers das Seminar zu kündigen.
Die DEULA Schleswig-Holstein ist berechtigt, bei Unterschreitung einer von ihr bestimmten Mindestzahl von Seminarteilnehmern den Seminarbeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben bzw. das Seminar abzusagen. Der Teilnehmer ist dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die DEULA Schleswig-Holstein behält sich das Recht des Austausches von Referenten vor. Für die Fahrschulausbildung gelten die im Ausbildungsvertrag abgeschlossenen Vereinbarungen.

Haftung

Unterricht und Übungen werden so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Seminarziel erreichen kann. Für den Seminarerfolg haftet die DEULA Schleswig-Holstein nicht.
Für private Sachen von Teilnehmern übernimmt die DEULA Schleswig-Holstein keine Haftung. Ausnahmen sind nur der Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die DEULA Schleswig-Holstein GmbH übernimmt keine Haftung für Folgekosten, die sich aus einer kurzfristigen Absage eines Lehrgangs z.B. wetterbedingt oder bei Ausfall des Ausbilders, ergeben könnten.

Urheberrecht

Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdruck von Seminarunterlagen oder Teilen verbleiben der DEULA Schleswig-Holstein. Eine audio- und/oder -visuelle Aufnahme irgendeines Teils der Seminare ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
Teilnehmer an Seminaren mit EDV-Bestandteilen haben für die Dauer des Seminars ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der zur Verfügung stehenden Hard- und Software. Weder ganz noch teilweise darf der Teilnehmer die Software kopieren oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen.

Allgemeines

Die Teilnehmer sind einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Seminarabwicklung und für spätere Informationen durch die DEULA Schleswig-Holstein in der EDV erfasst und verarbeitet werden. Er ist informiert und einverstanden, dass die Eingänge Video überwacht werden.
Die Hausordnung wird am 1. Unterrichtstag ausgehändigt und ist einzuhalten. Verstöße können ohne Kostenerstattung zum Ausschluss vom Seminar führen.
Die Unterrichtszeiten sind bindend. Minderjährige benötigen für Fehlzeiten eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten. Für versäumten Unterricht besteht kein Nachholanspruch.
Ordnung, Sauberkeit und Höflichkeit werden als selbstverständlich angesehen. Grobe oder wiederholte Verstöße und Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss aus dem Seminar führen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die Kosten bleiben in voller Höhe fällig. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten für Sachschäden und Seminarkosten.
Sondervereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die DEULA Schleswig-Holstein.