242 Ziel Berufsabschluß Schädlingsbekämpfer/in durch Ausbildung

Die Ausbildung zum Schädlingsbekämpfer/ zur Schädlingsbekämpferin erfolgt laut Ausbildungsverordnung vom 15.7.2004.

Der Auszubildende schließt mit einem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag i. d. R. über 3 Jahre ab.  Die Ausbildung ist eng verbunden mit der Berufsschulpflicht; diese gilt für alle Teilnehmer, die zu Beginn der Berufsausbildung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch vorher kann die Berufsschulpflicht durch Abschluß eines anderen Berufs erfüllt sein. Schwerpunkt-Berufsschule ist das Ernst-Schwier-Berufskolleg in Gelsenkirchen. Der Unterricht findet in Form von Blockunterricht statt.

Inhaltliche Details der Ausbildung sind im Rahmenlehrplan festgelegt.
Ergänzend zur praktischen und schulischen Ausbildung bieten wir überbetriebliche Ausbildungslehrgänge für Berufsschüler an.

Die Termine finden Sie bei den einzelnen Lehrgängen 250 ff.

Zuständige Stelle für die Ausbildung ist die für den Betriebssitz zuständige IHK. Prüfstelle für den Berufsabschluss ist die IHK Mittlerer Niederrhein.

Nach Berufsbildungsgesetz kann sich sowohl ein Auszubildender als auch ein Umschüler zur Abschlussprüfung anmelden.

Die berufliche Umschulung richtet sich nach vergleichbaren inhaltlichen Vorgaben wie die Ausbildung.

Ansprechpersonen zu Fragen der Ausbildung sind:

IHK Mittlerer Niederrhein
Frau Klarissa Liskes
Nordwall 39
47798 Krefeld
02151  635-464
Liskes@krefeld.ihk.de

Hans-Schwier-Berufskolleg
Frau Christine Schröder
Heegestraße 14
45897 Gelsenkirchen
0209 95976-0

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