248 Ziel Sachkunde für Teilbereiche der Schädlingsbekämpfung

Nach Gefahrstoffverordnung bzw. TRGS 523 darf Schädlingsbekämpfung gewerbsmäßig auch von Personen durchgeführt werden, die für bestimmte Teilbereiche der Schädlingsbekämpfung sachkundig sind.

Hierzu bieten wir Vorbereitungslehrgänge auf folgende Qualifikationsziele an: 

1. Sachkunde „Gesundheits- und Vorratsschutz incl. besonderer Materialschutz“ (ohne PS) nach TRGS 523 (Prüfstelle DEULA)
a) erforderliche Lehrgangsmodule:

b) Berufspraxis mind. 8 Monate, ohne vorhandenen Berufsabschluß mind. 16 Monate

2. Sachkunde für die "Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" nach PflSchG (Prüfstelle LWK NRW)
a) erforderliches Lehrgangsmodul:

  •     Pflanzenschutz  Schädlingsbekämpfung (1-wöchig inkl. Prüfung)

b) Berufspraxis keine

3. Sachkunde "Bekämpfung von Ratten und Mäusen mit fertigen Fraßködern" nach TRGS 523 (Prüfstelle DEULA)
a) erforderliches Lehrgangsmodul:

b) Berufspraxis mind. 3 Monate, ohne vorhandenen Berufsabschluß mind. 6 Monate

Die Zulassung zu den Sachkunde-Prüfungen erhält, wer die Teilnahme an den jeweils geforderten Unterrichtsstunden belegen und die Zeiten der praktischen Berufserfahrung für den Teilbereich nachweisen kann.

Die Abschlüsse Sachkunde "Gesundheits- und Vorratsschutz" und Sachkunde "Bekämpfung von Ratten und Mäusen..." können dem zuständigen Veterinäramt beim Antrag auf Erlaubnis nach Tierschutzgesetz vorgelegt werden.

Wir empfehlen, die Reihenfolge der Kurse einzuhalten, da die Inhalte aufeinander aufbauen.

Zusätzlich zum Besuch der Lehrgänge besteht die Möglichkeit, begleitende Lehrbriefe zu bearbeiten.

Termine und Preise finden Sie bei den Lehrgängen. 

Anmeldung bitte über dieses Formular.

Zuständige Stelle für die TRGS 523 ist die Bezirksregierung Düsseldorf .

Bitte wenden Sie sich an:

Bezirksregierung Düsseldorf

Dez.56.3

chemikalienrecht@brd.nrw.de

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