112 Überbetriebliche Ausbildung Gärtner/-in in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau

Während der dreijährigen Ausbildung zum Garten- und Landschaftsbauer führen wir sechs überbetriebliche Lehrgänge in unserem Hause durch.

Die Lehrgänge dauern regulär 5 Tage von montags bis freitags.

Zwei Lehrgänge (05 und 10) sind Wahlpflichtkurse.

Der AuGaLa 02 AS Baum I Ergänzungslehrgang kann ergänzend belegt werden.

Die Inhalte der Lehrgänge stellen sich wie folgt dar.

AUGALA 02: Motorsäge, Maschinen und Kleingeräte

  • Motorsäge Grundkurs Teil I
  • Holzhäcksler, Schredder
  • Konsistenzermittlung von Böden
  • Einsatz von Einachsern zur Bodenbearbeitung
  • Raseneinsaaten mit Rasenbaumaschinen
  • Ausbringung von Mineraldüngern
  • praktische Übungen im rückengerechten Bewegungsverhalten
  • Unfallverhütung

Zur Erlangung der vollständigen Sachkunde "AS Baum I" bieten wir einen zweitägigen Ergänzungslehrgang an.

AuGaLa 02: AS Baum I Ergänzungslehrgang (zur eigenen Wahl)

Der Lehrgang baut auf den Lehrgang AUGALA 06 "Motorsägen Grundkurs Teil I" auf. Der Teilnehmer erwirbt Kenntnisse und Fertigkeit, Motorsägenarbeiten durchzuführen.

Er schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.

Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist freiwillig.

Inhalte:

  • Arbeitseinsätze unter Praxisbedingungen
  • Fälltechnik, Ablängen, Aufarbeiten
  • Schnitttechniken bei der Fällung
  • Aufarbeitung am Boden
  • Handhabung und Einsatz des Greifzuges

AuGaLa-Kurs 03: Umsetzung eines Gartenthemas, Pflege

  • Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen
  • Schadbilder bestimmen, integrierter Pflanzenschutz
  • praktische Anwendung der Pflanzenschutzgerätetechnik
  • Geräte für die Grünflächenpflegearbeiten auf Rasen- und Wiesenflächen
  • Anwendung moderner Akkutechnik für Pflegearbeiten im GaLaBau
  • Elektrogeräte und Baustellenelektrik
  • körpergerechtes Bewegungsverhalten
  • Unfallverhütungsvorschriften

AuGaLa-Kurs 06: Maschinen und Geräte, Erdbaumaschinen

  • Vorbereitung, Wartung, Pflege von Motorgeräten und Baumaschinen
  • Grundlagen der Fahr- und Arbeitshydraulik in Erdbaumaschinen
  • Funktion, Bedienung und Einsatz von Erdbaumaschinen
  • Durchführung von Bodenverdichtungsmaßnahmen
  • Transporte im Garten- und Landschaftsbau
  • Abfahrkontrolle/Ladungssicherung für Geräte, Material und Pflanzen
  • einfache Störungsbeseitigung an Kfz-Elektrik
  • körpergerechtes Bewegungsverhalten am Arbeitsplatz
  • Unfallverhütung unter der Beteiligung der SVLFG

AuGaLa-Kurs 05: Be- und Entwässerung (Wahlpflichtkurs)

  • Herstellung und Verbau von Baugruben und Gräben
  • Einsatz von Erdbaumaschinen mit verschiedenen Anbaugeräten
  • Einbau eines Kontrollschachtes, Anschluss und verlegen von Entwässerungsrohren
  • Anschluss von Oberflächeneinläufen
  • Herstellung einfacher Versickerungsanlagen
  • Kontrolle und Wartung der Anlagen
  • Herstellung von Bewässerungssystemen und Beregnungen für Außenanlagen
  • Steuerungstechnik und automatische Systeme zur Bewässerung
  • Pflege und Wartung der Systeme

 AuGaLa-Kurs 10: Bau und Bepflanzung einer Wasseranlage (Wahlpflichtkurs)

  • Planungsschritte zum Bau von Wasseranlagen
  • Materialien für den Teichbau
  • Abdichtungsmöglichkeiten im Teichbau
  • Erkennen und Verbinden von Folien
  • Randgestaltung für Wasseranlagen
  • Pflanzenverwendung in und um Teichanlagen
  • Technik in Wasseranlagen (Pumpen, Filter, Beleuchtung,...)
  • Herstellung von Bachläufen
  • Teichpflege

Alle Lehrgänge finden in Zusammenarbeit mit dem Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW und der Landwirtschaftskammer NRW  statt.

Die Lehrgänge sind für alle Auszubildende zur Teilnahme verpflichtend, mit Ausnahme der Lehrgänge AuGaLa 05, AuGaLa 10 und des AuGaLa02 AS Baum I Ergänzungslehrganges.

Sie werden für AuGala-Mitglieder in besonderer Weise gefördert.


Die Durchführung der Lehrgänge ist wie folgt organisiert:

- Die Landwirtschaftskammer NRW teilt die Lehrgänge terminlich und gruppenmäßig ein. Die aktuellen Lehrgangstermine finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer .

Ansprechperson bei der Landwirtschaftskammer NRW ist
Frau Lienkamp, 0 25 06 -309 124
christiane.lienkamp@lwk.nrw.de

- Die Landwirtschaftskammer lädt etwa 4 bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn über den Ausbildungsbetrieb schriftlich ein. Besonderheiten zu einzelnen Lehrgängen und mitzubringende persönliche Schutzausrüstung sind in der Einladung beschrieben.
Bei Verhinderung bitten wir um Nachricht.

Ansprechperson zu organisatorischen Fragen in unserem Hause ist vormittags Frau Flick, 02152 205781
flick@deula.de


- Die Abrechnung der Lehrgänge erfolgt durch uns mit dem Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaubau NRW. Ein Teilbetrag wird durch die SVLFG bezuschußt. Sie brauchen keine Gutscheine einzureichen.

Ansprechperson bei VGL ist
Frau Vogel, 02 08 - 8 48 30 16
c.vogel@galabau-nrw.de

Unterkunft

Die Unterbringung erfolgt in unserem Wohnheim. Teilnehmer dieser Lehrgänge brauchen sich nicht gesondert zur Unterbringung anzumelden. 

Verpflegung wird ebenfalls gewährt, auch dazu bedarf es keiner Anmeldung.

zurück zur Übersicht