330 Fußballplatzwart/-in in Zusammenarbeit mit dem DFB

Der Qualifizierungslehrgang wendet sich an die für die Pflege von Sportrasenflächen zuständigen Mitarbeiter/-innen von privaten Betrieben, Vereinen, kommunalen Trägern und Stadien.

Die Lehrgangsabwicklung teilt sich in drei jeweils einwöchige Lehrgangsblöcke auf:


In den Aufbaukursen wird dieses Fachwissen vertieft und zusätzliches Wissen zu Vegetation und Maschinen vermittelt.

Mit erfolgreichem Abschluss der Kurse erlangt man den Titel des "Qualifizierte/n Platzwart/-in für Freisportanlagen."

Folgende Förderinstrumente stehen Ihnen zur Verfügung:

Zusatzinfo

DFB


Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ist verantwortlich für die Förderung und Entwicklung des Fußballsports in Deutschland.


Ein wichtiges Themenfeld sind dabei der Bau und die Unterhaltung von Sportstätten für den Fußball.


Der DFB sieht neben der sportpolitischen Lobbyarbeit seine Aufgabe darin, die Träger von Sportstätten durch die Förderung wissenschaftlicher Forschung, die Bereitstellung von Fachmedien und geeigneten Qualifizierungsangeboten zu unterstützen. Dadurch wird eine Beratung für die Erhaltung und Pflege sportfunktioneller Spielflächen bei gleichzeitiger Optimierung der Kosten sichergestellt.


Zusammen mit Experten der DFB-AG Sportplatzbau sowie den DEULA-Bildungszentrum in Kempen und Freising wurden daher 2006 Qualifizierungsangebote für Platzwarte von Freisportanlagen entwickelt. Diese Fortbildungslehrgänge
werden seitdem regelmäßig angeboten.


Der Fortbildungslehrgang wendet sich an die für die Pflege von Sportrasenflächen zuständigen Mitarbeitern von Vereinen, kommunalen Träger und Stadien. Der DFB geht davon aus, dass wie allen anderen Qualifizierungsangeboten der DFB-Qualifizierungsoffensive, auch dieser Lehrgang den Bedürfnissen der Teilnehmer entspricht und empfiehlt den Betreibern von Sportstätten, ihren Mitarbeitern die Teilnahme zu ermöglichen. Der DFB wird mit seinem Logo auf der Abschlussbescheinigung erscheinen (nach Besuch der 3 Lehrgangsmodule)

Unterkunft

In unserem Wohnheim können Einzel- oder Zweitbettzimmer- Übernachtungen und eine Vollverpflegung innerhalb der Lehrgangswoche in Anspruch genommen werden.

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