187 Sachkunde Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittel dürfen laut Pflanzenschutzgesetz vom 06.02.2012 nicht in Selbstbedienung abgegeben werden. Der Abgeber muss beim Inverkehrbringen über die Produkte informieren und den Kunden beraten. Hierzu ist eine entsprechende Sachkunde erforderlich.

Der Kurs dient zur Vorbereitung auf die Prüfung "Sachkunde zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln" und ist allgemein zugänglich.

Es werden die Inhalte nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27.6.2013 mit folgenden Schwerpunkten vermittelt:

  • Rechtsgrundlagen
  • Integrierter Pflanzenschutz
  • Schadursachen 
  • indirekte und direkte Maßnahmen
  • Anwender- und Umweltschutz

Die fachtheoretische und die fachpraktische Prüfung wird nach dem Lehrgang vom Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW abgenommen.

Ausgenommen von der Abgabe mit dieser Sachkunde sind Pflanzenschutzmittel mit der Kennzeichnung GHS06, GHS08, GHS03, GHS02 mit bestimmten H-Sätzen. Wer diese in den Verkehr bringen will, muss eine zusätzliche Sachkunde zum Inverkehrbringen nach Chemikalienverbotsverordnung nachweisen.

Anmeldungen müssen bitte zum Lehrgang über dieses Formular  und gleichzeitig zur Prüfung über ein weiters Formblatt erfolgen. Beide können Sie zur DEULA senden, da wir die Prüfungsanmeldungen mit der LWK abgleichen. Die Anmeldung muss spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn erfolgen.

Zusatzinfo

Nach Anmeldung werden die Unterlagen zur Vorbereitung ca. 4 Wochen vor Termin verschickt.


Bei mehr als 12 Teilnehmern kann der Kurs auch vor Ort durchgeführt werden.

Unterkunft

 Informationen zu Kosten für Unterkunft und Verpflegung finden Sie hier.

Preis

572,00 € (2026), zzgl. 124,00 € Prüfgebühr der LWK NRW

Dauer

3 Tage Vollzeitunterricht und ein Prüfungstag (33 UE)

Termine

23.02.2026 bis 25.02.2026
02.03.2026 bis 04.03.2026

Hinweis

Prüfungen 26.02.26, 05.03.26 --------------------------------------------------- Termine 2025 und 02.02.2026 sind ausgebucht

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