188 Eingeschränkte Sachkunde zur Abgabe von Biozid-Produkten

Wer Chemikalien/Pflanzenschutzmittel, die der Chemikalienverbotsverordnung unterliegen, d.h. mit GHS06, GHS08, GHS03, GHS02 und bestimmten H-Sätzen gekennzeichnet sind, im Einzelhandel abgeben will, bedarf einer zusätzlichen Sachkunde.

Der Kurs bereitet auf den Abschluss vor:

Eingeschränkte Sachkunde zur Abgabe von Biozid-
Produkten
 und Pflanzenschutzmitteln nach ChemVerbotsV

Die Inhalte orientieren sich an den Vorgaben der Chemikalienverbotsverordnung.
Hierbei geht es insbesondere um folgende Schwerpunkte:

  • Eigenschaften der speziellen Gefahrstoffe
  • mögliche Auswirkungen auf Nicht-Zielorganismen und Umwelt
  • sicherer Umgang mit den Stoffen
  • Verhalten im Gefahrenfall
  • fachgerechte Entsorgung 

Die Sachkunde ist auf folgende Produktgruppen eingeschränkt:

  • Pflanzenschutzmittel
  • Biozid-Produkte
    z.B. Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel...

Die schriftliche Prüfung findet vor der Bezirksregierung Düsseldorf (BRD) am Standort Mönchengladbach statt. Prüftermine werden dort an jedem 2. Dienstag im Monat angeboten.

Die Sachkunde zur Abgabe von PSM wird vorrausgesetzt.

Lehrgangsanmeldung bitte über dieses Formular.

Zusatzinfo

Nach Anmeldung werden die Unterlagen zur Vorbereitung ca. 3 Wochen vor Termin verschickt. Bei mehr als 12 Teilnehmern kann Kurs und Prüfung auch vor Ort durchgeführt werden.

Unterkunft

Einzel- und Doppelbettzimmer, Vollverpflegung oder Mittagessen bei täglicher An- und Abreise

Preis

227,50 € incl. Unterlagen

Dauer

1 Tag Vollzeitunterricht

Termine

auf Anfrage

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