266 Fortbildung zur Pflanzenschutzsachkunde

Ziel:

Laut § 9 Abs. 4 PflSchG wird vom Sachkundigen die Aktualisierung der Sachkunde für Pflanzenschutz durch eine amtlich anerkannte Fortbildung alle 3 Jahre gefordert.

Der vierteFortbildungszeitraum für alle "Altsachkundigen" läuft 2022-2024. Spätestens Ende 2024 muss also wieder eine Fortbildung besucht sein. Für Personen, die später die Sachkunde erworben haben, beginnt der Fortbildungszeitraum individuell. 

Den Beginn des ersten Fortbildungszeitraums finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkunde-Ausweises.

Sollten Sie noch keinen Sachkunde-Ausweis in Form einer Scheckkarte haben, wenden Sie sich bitte an den Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW in Köln-Auweiler.

Nach Teilnahme am anerkannten DEULA-Lehrgang, erhalten Sie die amtliche Fortbildungsbescheinigung von der Landwirtschaftskammer NRW, für die separat eine Gebühr von zur Zeit 23,00 € erhoben wird.

Inhalt:

  • Rechtsgrundlagen
  • Integrierter Pflanzenschutz
  • Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
  • Anwenderschutz

Teilnahmevoraussetzung:

Pflanzenschutz-Sachkunde (Anwender oder Abgeber)

Zielgruppe:

GaLaBauer, Gärtner, Landwirte, Kommunalbedienstete, Greenkeeper und Schädlingsbekämpfer mit vorhandener Sachkunde zur Anwendung und Abgabe (Lehrgang ist inhaltlich auf Anwender ausgerichtet) von Pflanzenschutzmitteln.

Mit folgendem Formular können Sie sich bei uns anmelden.

Zusatzinfo

Mittagessen nach Anmeldung möglich.

Preis

97,50 € (2024)

Dauer

4,5 Stunden (6 UE)

Termine

10.09.2024 (ausgebucht)
11.09.2024 (10.00 - 15.15 Uhr)
05.11.2024 (ausgebucht)
06.11.2024 (10.00 - 15.15 Uhr)

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