266 Fortbildung Anwendung Pflanzenschutzmittel für Greenkeeper

Ziel:

Laut § 9 Abs. 4 PflSchG wird vom Sachkundigen die Aktualisierung der Sachkunde für Pflanzenschutz durch eine amtlich anerkannte Fortbildung alle 3 Jahre gefordert.

Der dritteFortbildungszeitraum für alle "Altsachkundigen" läuft von 2019-2021. Spätestens Ende 2021 muss also wieder eine Fortbildung besucht sein. Für Personen, die später die Sachkunde erworben haben, beginnt der Fortbildungszeitraum individuell. 

Den Beginn des ersten Fortbildungszeitraums finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkunde-Ausweises.

Sollten Sie noch keinen Sachkunde-Ausweis in Form einer Scheckkarte haben, wenden Sie sich bitte an den Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW in Bonn.

Nach Teilnahme am anerkannten DEULA-Lehrgang, erhalten Sie die amtliche Fortbildungsbescheinigung von der Landwirtschaftskammer NRW, für die separat eine Gebühr von zur Zeit 23,00 € erhoben wird.

Inhalt:

  • Rechtsgrundlagen
  • Integrierter Pflanzenschutz
  • Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
  • Risikomanagement
  • Anwenderschutz

Voraussetzung:

Sachkunde zur beruflichen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Zielgruppe:

Greenkeeper, Head-Greenkeeper

Die Landwirtschaftskammer NRW stellt eine Teilnahmebescheinigung nach dem Besuch unseres Lehrganges aus.  Dafür werden in diesem speziellen Lehrgang separate Kosten durch uns zusätzlich erhoben. (23,00 €)

Mit folgendem Formular können Sie sich bei uns anmelden.

Preis

97,50 € (2024)

Termine

06.12.2024 - 08.00 - 13.15 Uhr

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