169 Unterweisung an Maschinen und Geräten

Der Kurs beinhaltet die jährlich notwendige Unterweisung an Maschinen und Geräten nach BG Vorschriften/Unfallversicherungsvorschriften - Grundsatz der Prävention - BGV A, § 4 "Unterweisung der Versicherten". Die Unterweisung hat bei erstmaliger Tätigkeit mit einer Maschinen oder Gerät zu erfolgen und muß jährlich wiederholt werden. Es bietet sich an, dass die Unterweisung für die im Betrieb vorhandenen Maschinen und Geräte unter Mitwirkung der Betriebsleitung bei Ihnen vor Ort stattfindet. Es wird ein Nachweis der DEULA Rheinland ausgestellt. Gerne unterbreiten wir Ihnen für die Lehrgangsdurchführung ein individuelles Angebot.

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