165 "Drohnenführerschein"

Schnell & sicher in die Luft mit der Drohnenausbildung 

EU-Kompetenznachweis A1/A3
(Online beim LBA)
A1 / A3 ... ist Voraussetzung für die A2 Prrüfung!

EU-Fernpilotenzeugnis A2
(2 Tage mit Praxis, Vorbereitung und A2 Prüfung)

EU-Fernpilotenzeugnis A2
(1 Tag Online-Vorbereitung und A2 Prüfung)
*Zusatzinformationen dazu finden Sie unter "Allgemeinen Informationen zum Drohnenflug".

DEULA Rheinland ist eine LBA anerkannte PStF.012-014 (VVR)

 

Allgemeine Informationen zum Drohnenflug

Der Betrieb von Drohnen ist komplex und entwickelt sich stetig weiter. Zudem sind beim Drohnenbetrieb stets die neuen, rechtlichen Grundlagen auf dem Gebiet der unbemannten Luftfahrt zu berücksichtigen. Bei uns erlangen Sie als Privatperson sowie als Unternehmer die Qualifikation EU-Kompetenznachweis und EU-Fernpilotenzeugnis.

Seit Mitte 2019 sind EU-Verordnungen erlassen, die den Betrieb mit unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) in der Europäischen Union (EU) einheitlich regeln. Mit der neuen Regulierung werden die verschiedenen nationalen Gesetze zur unbemannten Luftfahrt der EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht. Die neue EU-Verordnung 2019/947, welche Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in der EU regelt, ist seit dem 31.12.2020 in Kraft. Bis zum 01.01.2023 gibt es Übergangsregelungen, die sicherstellen, dass bereits auf dem Markt befindliche UAS weiterhin verwendet werden dürfen, die einige der neuen technischen Anforderungen nicht erfüllen. Seit dem 18.06.2021 ist das europäische Regulativ im deutschen Gesetz wirksam. Grundgedanke der neuen EU-Regeln ist, wie im bisherigen nationalen Regelwerk, eine risikobasierte Grundlage. Nicht die Art und der Zweck der Flugmission mit dem UAS sind entscheidend, sondern das zu erwartende Risiko beim UAS Betrieb. Bei steigendem Risiko sind dementsprechend höhere Qualifikationsanforderungen an Fernpilot*innen gefordert als auch höhere technische Anforderungen an das UAS. Der risikobasierte Ansatz ist nach Einsatzzweck und Betriebszweck in folgende Betriebskategorien strukturiert.

Der Betrieb mit UAS in drei Hauptkategorien: „OFFEN (open)“, „SPEZIELL (specific)“, „ZULASSUNGSPFLICHTIG (certified)“. Je nach Kategorie gibt es erhebliche Unterschiede in den Qualifikations-Anforderungen an die Fernpiloten*innen, (Art des Drohnen Führerscheins) und an den benötigten Aufwand für eine Betriebsgenehmigung. 

Die für Freizeitpiloten*innen relevante Kategorie "OFFEN" wird in drei weitere Unterkategorien (A1/A2/A3) aufgeteilt, und je nach Kategorie wird eine entsprechende Qualifikation (EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder EU-Fernpilotenzeugnis A2) der Fernpiloten*innen gefordert.

In der Kategorie OFFEN ist ein Aufstieg mit dem UAS bis zu 120 m über Grund gestattet. Untersagt ist der Überflug über Menschenansammlungen, der Abwurf von Gegenständen und der Transport von gefährlichen Gütern. Für jeden, der/die ein UAS: mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 g, einer Aufprallenergie ab 80 Joule ausgeübt wird, oder mit einer an Bord befindlichen Kamera betreibt, gilt eine Registrierungspflicht (electronic-ID, elD). Die Registrierung erfolgt in Deutschland beim Luftfahrt-Bundesamt. Für die Registrierung müssen Betreiber*innen eine Haftpflichtversicherung für den UAS-Betrieb abschließen.

Zusätzlich können EU-Mitgliedstaaten weitere Erfordernisse in sogenannten geografischen Gebieten für den Betrieb von UAS festlegen. Diese sind in Deutschland in der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) §21 h festgelegt und verbieten oder beschränken in bestimmten Zonen den Betrieb von UAS, u.a. aus Gründen der Privatsphäre, des Lärmschutzes und der Sicherheit, obwohl der Betrieb nach den Bestimmungen der Kategorie OFFEN ansonsten zulässig wäre. Darunter fallen beispielsweise folgende Zonen: Flughäfen sowie Hubschrauberlandeplätze, Industrieanlagen, Stromleitungen, Energieerzeugungsanlagen, Gefängnisse, Kasernen, Bundesfernstraßen, Bahnanlagen, Bundeswasserstraßen, Behörden, Botschaften, Einsatzorte, Naturschutzgebiete, Wohngrundstücke. Für den Aufstieg mit einem UAS in diesen Zonen werden eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde oder besondere Anforderungen an das UAS benötigt.

Mit diesem Formular können Sie sich zum Lehrgang „Fernpilotenzeugnis A2“ anmelden.

Zusatzinfo

Es gibt auch die Möglichkeit nach einer Online-Vorbereitung und der bei uns stattfindenden 1-tägigen Prüfungsvorbereitung, anschließend die A2 Prüfung EU-Fernpilot*in bei uns in Kempen zu absolvieren.


Lehrgangsgebühr 185,00 € + 30,00 € Prüfungsgebühr

Unterkunft

Unterkunft und Verpflegung können zusätzlich in unserem Gästehaus gewährt werden.

Preis

310,00 Euro (2023)

Dauer

2 Tage (18 UE)

Termine

12.06.2023 bis 13.06.2023 - ausgebucht

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