161 EU-Kraftfahrer - Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrQG

ERWERB DER BESCHLEUNIGTEN GRUNDQUALIFIKTION (GÜKG)

Ist möglich mit dem Erreichen des 21 Lebensjahres.

Die beschleunigte Grundqualifikation wird in einem Zeitrahmen von 140 Stunden angeboten, darin sind 10 Praxis-Stunden enthalten.

Nach diesem Lehrgang muss eine 90 minütige theoretische Prüfung bei der für den Wohnort des Teilnehmers zuständige IHK abgelegt werden.

Eine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen.

Wenn die theoretische Prüfung bei der zuständigen IHK bestanden wurde, wird durch die IHK Bescheinigung die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.

In naher Zukunft entfällt der Führerscheineintrag.

Der Fahrer bekommt einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) in Form einer Karte. Dieser Qualifizierungsnachweis ist, genau wie der Führerschein, 5 Jahre gültig.

Im Anschluss muss der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) durch eine 35 stündige Weiterbildung (die sogenannten 5 Module) verlängert werden.

Die bis dahin erworbenen Teilnahmebescheinigungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Mit folgendem Formular können Sie sich bei uns anmelden.

Zusatzinfo

Unterkunft und Verpflegung kann gewährt weden.

Preis

auf Anfrage

Dauer

187 UE

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