Unser Lehrgangsangebot für SIE - wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern!
Wir können viele unserer Lehrgänge auch in Ihrem Unternehmen und mit ihren eigenen Maschinen- und Gerätepark durchführen.
Schildern Sie uns Ihre Wünsche, wir entwickeln dann mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung.
Fahrlehrerweiterbildung nach § 53 Fahrlehrergesetz - Schwerpunkt BKF/LKW
Inhalte
- Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts einschließlich des Fahrlehrerrechts
- Änderung der Verhältnisse im Straßenverkehr und im Kraftfahrwesen
- Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts, Verkehrspädagogik
- verkehrspolitische und umweltpolitische Perspektiven mit Bezug zum Straßenverkehr
- betriebswirtschaftliche und organisatorische Fragen, die für den Betrieb einer Fahrschule von Bedeutung sind
- nachhaltige Mobilität insbesondere alternative Antriebsformen, Fahrerassistenzsysteme und E-Mobilität
- Rechtliche Neuerungen BkrQG/StVO
- Digitales Kontrollgerät
- Methoden und Medien in der BKF Weiterbildung
- Ladungssicherung
- Stressmanagement und Kommunikation
- Antriebe der Zukunft für Nutzfahrzeuge
Abschluss
anerkanntes DEULA-Zertifikat zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde
Zusatzinfo
Diese Weiterbildung nach § 53 FahrlG beinhaltet die Trainerweiterbildung nach § 7 BKrFQV mit thematischem Schwerpunkt nach den Inhalten der Anlage 1 BKrFQV.
Damit die Fortbildung im Sinne des § 7 BKrFQV anerkannt wird, muss die Fortbildung einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten umfassen.
Preis
399,00 € im Jahr 2024
Dauer
4 Tage mit jeweils 8 Zeitstunden
Termine
19.11.2024 bis 22.11.2024