Unser Lehrgangsangebot für SIE - wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern!

Wir können viele unserer Lehrgänge auch in Ihrem Unternehmen und mit ihren eigenen Maschinen- und Gerätepark durchführen.
Schildern Sie uns Ihre Wünsche, wir entwickeln dann mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung.

Befähigte Personen zur Prüfung von Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen

In der Betriebssicherheitsverordnung und der berufsgenossenschaftlichen Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln DGUV 100 - 500 (eh. BGR 500) und DGUV-Vorschrift 68  (BGV D27)" ist die regelmäßige Prüfung von Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen vorgeschrieben. Jeder Betreiber dieser Maschinen ist verpflichtet sie regelmäßig zu prüfen und darüber Nachweis zu führen (Dokumentationspflicht).

Inhalte

Die befähigte Person: Voraussetzungen, Anforderungen, Haftungsfragen

Die regelmäßige Prüfung von Erdbaumaschinen:

  • Rechtsgrundlagen
  • EG-Maschinenrichtlinien/CE-Kennzeichnung
  • Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • DGUV 100 - 500 (eh. BGR 500) und DGUV-Vorschrift 68  (BGV D27) und andere berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln
  • allgemeine Prüfhinweise, Verfahrens- und Handhabungsfragen
  • Handhabung von Abnahmekontrollen/Prüfsiegel/Dokumentation
  • Praktische Übungen und Prüfungen am Gerät und Dokumentation in Arbeitsgruppen
  • Schriftliche Abschlussprüfung

Zielgruppe

Meister und Ingenieure, die die Bereitstellung, den Einsatz und die Prüfungen der Maschinen organisieren. Werkstattpersonal, Monteure und Maschinenführer, die die Prüfungen durchführen.

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Preis

auf Anfrage

Dauer

2 Tage

Hinweis

Wir führen diesen Lehrgang für den Landesinnungsverband LandBauTechnik Nord durch. Anmeldungen und Abrechnung erfolgen über LandBauTechnik Nord 04841-893819.

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