Neueste niedersächsische Verordnung vom 08. Mai 2020

Hildesheim

Praktischer Fahrunterricht in niedersächsischen Fahrschulen darf wieder stattfinden

Gemäß niedersächsischer Verordnung vom 08. Mai 2020 dürfen Fahrschulen ab heute, 11. Mai 2020, wieder praktischen Unterricht geben.

Unser Fahrschulteam wird sich bei allen angemeldeten Fahrschülern melden, um Fahrstunden abzusprechen bzw. melden Sie sich bitte bei Ihrer/m Fahrlehrer/in um Termine abzustimmen.

Die Verwaltung der Fahrschule wird heute ab mittags besetzt sein, da es heute vormittag erst einmal einige organisatorische Dinge zu klären gibt. Ab ca. 13.00 Uhr werden Frau Böttcher oder Herr Dehnert unter den bekannten Rufnummern 05121/7832-28 oder 05121/7832-31 erreichbar sein.

Wichtige Info! Generell gilt in unseren Gebäuden Mundschutzpflicht - also bitte an den eigenen Mund-/Nasenschutz denken. Ansonsten gelten auf unserem Gelände ebenfalls mindestens die im öffentlichen Raum geltenden Hygieneregelen - wir bitten dringend diese zu beachten. Auch im Fahrschulwagen sind während des praktischen Unterrichts Mund-/Nasenbedeckungen zu tragen.

Der Mund-/Nasenschutz ist von den Teilnehmern/innen mitzubringen. Im Ausnahmefall können diese bei uns in der Verwaltung käuflich erworben werden.