Förderung für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse T möglich!

Westerstede

Zusätzlicher Lehrgang ab Mitte Juni geplant - jetzt anmelden!

Auszubildende und künftige Auszubildende der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus gehören zu dem Personenkreis, der ab sofort an geförderten Qualifizierungsmaßnahmen zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse T teilnehmen kann.

Die DEULA Westerstede bietet im Rahmen des „Programms für die Entwicklung im ländlichen Raum“ (PFEIL) erstmals mit ELER-Mitteln geförderte Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb des T-Führerscheins an. Die Fahrerlaubnis der Klasse T gilt für das Führen landwirtschaftlicher Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h für Personen von 16 bis 18 Jahren bzw. 60 km/h für Personen ab 18 Jahren sowie für das Führen selbstfahrender Arbeitsmaschinen wie z.B. Mähdrescher oder Futtermischwagen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h. Die Förderung beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kosten, wodurch die Teilnehmenden von einer reduzierten Gebühr für den Erwerb des T-Führerscheins profitieren. Nicht-förderfähigen Kosten für z.B. die Prüfgebühr, der Sehtest und der Erste-Hilfe-Kurs sind von den Teilnehmenden selbst aufzubringen.

Die Förderung begünstigt folgende Gruppen von Teilnehmenden:

·        Berufsfachschüler (BFS) Agrar nach Vorlage eines Ausbildungsvertrages ab dem ersten Schultag,

·        Abiturienten an Fachgymnasien Fachrichtung Agrar ohne Vorlage eines Ausbildungsvertrages ab dem ersten Schultag,

·        Abiturienten an allgemeinbildenden Schulen (gelten wegen verkürzter Ausbildungszeit quasi als Auszubildende) nach Vorlage eines Ausbildungsvertrages innerhalb von sechs Monaten vor Ausbildungsbeginn,

·        Auszubildende (auch „Freie Ausbildung im Norden“),

·        angestellte Mitarbeiter,

·        mitarbeitende Familienangehörige im Sinne des ALG und

·        Selbständige im Voll- und Nebenerwerb.

Begünstigte Teilnehmenden müssen aus den Wirtschaftsfeldern Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Gartenbau kommen. Begünstigt sind ferner Unternehmen im ländlichen Gebiet, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Urproduktion der zuvor genannten Wirtschaftsfelder anbieten, z.B. Lohnunternehmen. Begünstigte Teilnehmende müssen in kleinen und mittelständischen Betrieben mit max. 250 Beschäftigten angestellt sein. Für (künftige) Auszubildende im Beruf Fachkraft Agrarservice ist die Förderung jedoch ausgeschlossen, da der T-Führerschein Bestandteil der Ausbildung und damit nicht förderfähig ist. Außerdem muss sich der erste Wohn- bzw. Betriebssitz oder der Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz der Teilnehmenden in Niedersachsen befinden.

Die DEULA Westerstede bietet in diesem Jahr zwei Lehrgänge zum Erwerb der Klasse T an: 

Lehrgang 1: 17.06.2019 - 05.07.2019

Lehrgang 2: 08.07.2019 - 26.07.2019

Hier geht es direkt zum Lehrgang: Führerschein Klasse T

Für Fragen zum Förderprogramm steht Ihnen unser Bildungsberater Erik Grunwald (Tel.: 04488/8301-13, e-mail: erik.grunwald(at)deula.de) zur Verfügung. Fragen zum Ablauf der Fahrschulausbildung beantwortet unser Fahrschul-Mitarbeiter Jens Rode (Tel.: 04488/8301-11, e-Mail: jens.rode(at)deula.de).