Für Arbeitssuchende: Wenn Sie momentan arbeitssuchend sind und Ihre zuständige Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter einen Weiterbildungsbedarf bei Ihnen feststellt, können Sie einen Bildungsgutschein für die Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung bekommen.

Für bereits beschäftigte Arbeitnehmer gibt es ein neues Programm der Arbeitsagentur: WEITER.BILDUNG! – die Qualifizierungsoffensive für Beschäftigte / Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGebAU). Im Blickpunkt steht dabei die Förderung von Beschäftigten in Unternehmen. Voraussetzung: Sie als Firma planen für Ihre Beschäftigten eine Weiterbildung von mehr als 120 Stunden. Die Durchführung der Qualifizierung darf flexibel sein, etwa die Schulungszeiten (z. B. Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend). Die Kosten können bis zu 100% von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Dabei werden nicht nur die Lehrgangskosten, sondern auch die Arbeitsentgelte bezuschusst. Die Förderhöhe ist abhängig von der Unternehmensgröße und vom jeweiligen Abschluss des Lehrgangs. Weitere Informationen erhalten Sie beim Arbeitgeber-Service Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

AUS- UND WEITERBILDUNG (Bundesamt für Logistik und Mobilität) (www.balm.bund.de) Im Rahmen des Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen. Das Spektrum der geförderten Maßnahmen reicht von der Ausbildung zum Berufskraftfahrer bis zum geprüften Betriebswirt, Logistik- oder Kraftverkehrsmeister.

FÖRDERUNG FÜR MOTORSÄGEKURSE Die  Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert die Teilnahme ihrer Mitglieder an den Motorsägekursen AS Baum I und II mit je 105,- € und an dem zweitägigen Grundkurs Motorsäge mit 60,- €. Bei Versicherten des GUV Oldenburg und Hannover wird die Teilnahme an den Motorsägekursen AS Baum I und Baum II mit je 22,- € gefördert. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung in unserem Kursportal in dem Feld „Sonstiges“ Ihre Mitgliedsnummer an, die Förderung wird dann automatisch mit den Kurskosten verrechnet. Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Liere gerne zur Verfügung.

WEITERBILDUNGSFÖRDERUNG NIEDERSACHSEN / AUFSTIEGS-BAFÖG. usw. Dieses Förderprogramm richtet sich an Beschäftigte in niedersächsischen Unternehmen. Im Fokus stehen dabei Betriebe, in denen weniger als 50 Personen tätig sind. Förderfähig sind etwa Personalkosten, die aufgrund der Freistellung für die Dauer der Weiterbildung entstehen, ebenso sämtliche Teilnahme- und Prüfungsgebühren. Weitere Infos unter www.bmbf.de

BILDUNGSURLAUB Niedersächsische Arbeitnehmer/innen haben pro Kalenderjahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Bildungsurlaubsgesetz für Niedersachsen bzw. Bremen. Weitere Infos: www.bildungsurlaub-aktuell.de