DEULA-Bildungszentren bieten für Unternehmer und Kraftfahrer maßgeschneiderte Fortbildungsangebote an

Die Fahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr ist neu geregelt. Der Führerschein allein reicht nicht mehr. Fahrerinnen und Fahrer von LKWs (ab 3,5 to zGG.) und Omnibussen (mehr als 8 Sitzplätzen) im gewerblichen oder geschäftsmäßigen Verkehr sind verpflichtet, sich einer über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehenden Grundqualifikation und einer regelmäßigen Weiterbildung zu unterziehen.

Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Durch die Qualifizierung soll die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauchs gestärkt werden.

Die Richtlinie der EU sieht eine Pflicht zur Grundqualifikation (Schulung und Prüfung) für den Personenverkehr erstmals ab September 2008 und für den Güterkraftverkehr ab September 2009 vor.

Fahrer, die eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen ihre Grundqualifikation nicht zu belegen, müssen aber - wie auch die Fahrer, die zunächst die Grundqualifikation zu erwerben haben - alle fünf Jahre eine Schulung zur Weiterbildung absolvieren. Diese Schulung werden in Deutschland rund 150.000 Fahrer im Personenverkehr erstmals bis September 2013 und etwa 1.000.000 Fahrer im Güterkraftverkehr bis September 2014 benötigen.

Für Unternehmer und Kraftfahrer bieten die DEULA-Bildungszentren maßgeschneiderte Fortbildungsangebote an. Weitere Informationen zu Terminen und Inhalten erhalten Sie beim DEULA-Bildungszentrum in Ihrer Nähe.