Allgemeines

Wer in der Europäischen Union gewerblich als Kraftfahrer im Güter- oder Personenverkehr arbeiten will, muss sich die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eintragen lassen. Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse für LKW oder den Bus alleine reicht seit einigen Jahren nicht mehr aus. Die Eintragung geschieht durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung.

Beschleunigte Grundqualifikation oder Weiterbildung für Berufskraftfahrer?

Für die Grundqualifikation sind dies Bescheinigungen über die erfolgreich abgelegte Prüfung, ausgegeben durch die IHK. Bei der Weiterbildung sind es die Nachweise über erbrachte (Teil)-Leistungen, ausgestellt von der ausbildenden Stelle. Als Faustregel gilt: Wer im (Alt-)Besitz der Fahrerlaubnisklasse 2 oder 3 ist benötigt lediglich den Nachweis einer 35stündigen Weiterbildung. Wer allerdings die Fahrerlaubnisklasse B besitzt, muss zusätzlich zum Erwerb der Klasse C/CE bzw. D/DE auch eine fünfwöchige Beschleunigte Grundqualifikation absolvieren. Diese schließt mit einer Prüfung vor der IHK ab. Daneben gelten einige Ausnahmen und Sonderfälle, zu denen wir Sie gerne beraten.