Im Themenbereich Lager/Logistik bieten wir Ihnen verschiedene Kompaktlehrgänge für die Bedienung von Flurförderzeugen und Teleskopladern.

Die DGUV Vorschrift 68 für Flurförderzeuge verlangt, dass zum selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragt werden dürfen, die entsprechend ausgebildet sind. Ein PKW-Führerschein ist dafür nicht ausreichend. Unsere theoretische und praktische Grundausbildung zum Flurförderzeugführer ist speziell auf diese Vorschriften und Grundsätze (u. a. DGUV-Grundsatz 308-001) ausgerichtet.

Für das Fahren von Teleskopstaplern verabschiedete die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im April 2016 den Grundsatz G 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“. Der Bedienerausweis bei der Arbeit mit Teleskopmaschinen ist für alle DGUV-Versicherten verpflichtend. Unsere Schulung entspricht diesem Grundsatz. Schulungsziel ist der Bedienerausweis für Teleskopmaschinen.

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