Alle Führerscheinklassen
Übersicht aller Führerscheinklassen auf einen Blick
Mofa
15 Jahre, Führerscheinfrei, es ist nur eine Prüfbescheinigung erforderlich
Klasse AM
16 Jahre, zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 45 km/h bbH
- bis 50 cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotoren
- bis 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren
Dreirädrige Kleinkrafträder und Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z. B. Quads, Microcars)
- bis 45 km/h bbH
- bis 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotoren
- bis 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren oder anderen
- Verbrennungsmotoren
- bis 350 kg Leermasse
Klasse A1 Leichtkrafträder:
16 Jahre, Einschluss AM
- Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung
- von max. 11 kW
- bis 0,1 kW/kg Leistungsgewicht
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 50 cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotoren
- über 45 km/h bbH
- bis 15 kW Leistung
Klasse A2 Krafträder (auch mit Beiwagen)
18 Jahre, Einschluss AM, A1
- bis 35 kW Leistung
- bis 0,2 kW/kg Leistungsgewicht
Klasse A Krafträder
24 Jahre, 20 Jahre bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2; 21 Jahre für dreirädrige Kfz. Einschluss AM, A1 und A2
- über 50 cm³ Hubraum oder über 45 km/h bbH
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 15 kW Leistung
- über 50 cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder über 45 km/h bbH
Klasse B PKW
18 Jahre, (auch Führerschein mit 17 - BF 17), Einschluss AM (national) und L. Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder mit einer zul. Gesamtmasse max. 3.500 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Führersitz, Anhänger bis 750 Kg zGm dürfen mitgeführt werden.
Klasse BE PKW mit Anhänger
18 Jahre, (auch BF 17), Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger/Sattelanhänger bis 3.500 kg
Klasse C LKW
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder mit einer zul. Gesamtmasse > 3.500 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Anhänger bis 750 Kg zGm dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 21 Jahre
oder
18 Jahre mit "Grundqualifikation BKF" oder bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Beruf.
Ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung vorgeschrieben.
Klasse CE LKW mit Anhänger
21 Jahre, Kombinationen aus Kraftfahrzeuge der Klasse C und Anhänger mit > 750 Kg zGm.
Klasse C1 mittlere LKW
18 Jahre, Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder mit einer zul. Gesamtmasse > 3500 kg bis < 7500 Kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Führersitz, Anhänger bis 750 Kg zGm dürfen mitgeführt werden. Ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung erforderlich.
Klasse C1E mittlere LKW mit Anhänger
18 Jahre, Kombinationen der Klasse C1 und Anhängern > 750 kg zGm, die zGm des Anhängers darf die Leermasse des Fahrzeugs nicht überschreiten, zGm der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.
Klasse D Omnibusse
24 Jahre, Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder, zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz, Anhänger < 750 Kg zGm dürfen mitgeführt werden. Alle 5 Jahre ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich
oder
18 Jahre bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Beruf (Linienverkehr bis 50 km)
Klasse DE Omnibusse mit Anhänger
21 Jahre, Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern > 750 Kg zGm
Klasse D1 kleine Busse
21 Jahre, Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder, zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätze und nicht mehr als 16 Sitzplätze außer dem Führersitz, Anhänger < 750 Kg zGm dürfen mitgeführt werden. Alle 5 Jahre ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Klasse D1E kleine Busse mit Anhänger
21 Jahre, Kombinationen der Klasse D1 und Anhängern > 750 Kg zGm, die zGm des Anhängers darf die Leermasse des Fahrzeugs nicht überschreiten, zGm der Kombination darf nicht mehr als 12000Kg betragen, auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden
Klasse T landwirtschaftliche Zugmaschinen
16 Jahre 40 Km/h, 18 Jahre 60 Km/h, Einschluss AM und L, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 Km/h, auch mit Anhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 Km/h, auch mit Anhängern.
Klasse L landwirtschaftliche Zugmaschinen
16 Jahre, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger, wenn sie mit nicht mehr als 25 Km/h geführt werden, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 25 Km/h, auch mit Anhänger
Wir bieten auch die für den gewerblichen Güter- und Personenkraftverkehr erforderlichen Qualifizierungen und Weiterbildungen an.
Sie haben Fragen? Unser Fahrschulteam beantwortet sie Ihnen gern:
Jens Hoffmann, stv. Fahrschulleiter:
Tel: 05121 7832-31 oder jens.hoffmann@deula-hildesheim.de
Susanne Böttcher, Verwaltung Fahrschule:
Telefon: 05121 7832-28 oder susanne.boettcher@deula-hildesheim.de
Unterkunft
Bei uns ist auf Wunsch die Unterkunft in Einzel,- Doppel- oder Mehrbettzimmern möglich - unser Küchenteam versorgt Sie mit abwechslungsreicher Vollverpflegung.
Bei täglicher An- und Abreise ist die Mittagsverpflegung möglich.
Preis
Auf Anfrage!