Alle Führerscheinklassen

Übersicht aller Führerscheinklassen auf einen Blick 

Mofa

15 Jahre, Führerscheinfrei, es ist nur eine Prüfbescheinigung erforderlich

Klasse AM

16 Jahre, zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)

  •  bis 45 km/h bbH
  •  bis 50 cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotoren
  •  bis 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren

Dreirädrige Kleinkrafträder und Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z. B. Quads, Microcars)

  •  bis 45 km/h bbH 
  •  bis 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotoren                                          
  •  bis 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren oder anderen 
  • Verbrennungsmotoren                                                                                       
  •  bis 350 kg Leermasse

Klasse A1 Leichtkrafträder:

16 Jahre, Einschluss AM  

  •  Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung
  •  von max. 11 kW                                                                                                 
  •  bis 0,1 kW/kg Leistungsgewicht

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  •  über 50 cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotoren  
  •  über 45 km/h bbH     
  •  bis 15 kW Leistung

Klasse A2 Krafträder (auch mit Beiwagen)

18 Jahre, Einschluss AM, A1 

  •  bis 35 kW Leistung   
  •  bis 0,2 kW/kg Leistungsgewicht

Klasse A Krafträder

24 Jahre, 20 Jahre bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2; 21 Jahre für dreirädrige Kfz. Einschluss AM, A1 und A2

  •  über 50 cm³ Hubraum oder über 45 km/h bbH

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  •  über 15 kW Leistung   
  •  über 50 cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder über 45 km/h bbH

Klasse B   PKW

18 Jahre, (auch Führerschein mit 17 - BF 17), Einschluss AM (national) und L. Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder mit einer zul. Gesamtmasse max. 3.500 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Führersitz, Anhänger bis 750 Kg zGm dürfen mitgeführt werden.

Klasse BE  PKW mit Anhänger

18 Jahre, (auch BF 17), Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger/Sattelanhänger bis 3.500 kg

Klasse C   LKW

Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder mit einer zul. Gesamtmasse > 3.500 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Anhänger bis 750 Kg zGm dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 21 Jahre

oder

18 Jahre mit "Grundqualifikation BKF" oder bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Beruf. 

Ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung vorgeschrieben.

Klasse CE  LKW mit Anhänger

21 Jahre, Kombinationen aus Kraftfahrzeuge der Klasse C und Anhänger mit > 750 Kg zGm.

Klasse C1  mittlere LKW

18 Jahre, Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder mit einer zul. Gesamtmasse > 3500 kg bis < 7500 Kg,  max. 8 Sitzplätze außer dem Führersitz, Anhänger bis 750 Kg zGm  dürfen mitgeführt werden. Ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung erforderlich.

Klasse C1E mittlere LKW mit Anhänger

18 Jahre, Kombinationen der Klasse C1 und Anhängern > 750 kg zGm, die zGm des Anhängers darf die Leermasse des Fahrzeugs nicht überschreiten, zGm der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.

Klasse D   Omnibusse

24 Jahre, Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder, zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz, Anhänger < 750 Kg zGm dürfen mitgeführt werden. Alle 5 Jahre ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich

oder

18 Jahre bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Beruf (Linienverkehr bis 50 km)

Klasse DE  Omnibusse mit Anhänger

21 Jahre, Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern       > 750 Kg zGm

Klasse D1  kleine Busse

21 Jahre, Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder, zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätze  und nicht mehr als 16 Sitzplätze außer dem Führersitz, Anhänger < 750 Kg zGm dürfen mitgeführt werden. Alle 5 Jahre ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich.

Klasse D1E kleine Busse mit Anhänger

21 Jahre, Kombinationen der Klasse D1 und Anhängern > 750 Kg zGm, die zGm des Anhängers darf die Leermasse des Fahrzeugs nicht überschreiten, zGm der Kombination darf nicht mehr als 12000Kg betragen, auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden

Klasse T   landwirtschaftliche Zugmaschinen

16 Jahre 40 Km/h, 18 Jahre 60 Km/h, Einschluss AM und L, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 Km/h, auch mit Anhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 Km/h, auch mit Anhängern.

Klasse L   landwirtschaftliche Zugmaschinen

16 Jahre, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger, wenn sie mit nicht mehr als 25 Km/h geführt werden, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 25 Km/h, auch mit Anhänger

Wir bieten auch die für den gewerblichen Güter- und Personenkraftverkehr erforderlichen Qualifizierungen und Weiterbildungen an.

Sie haben Fragen? Unser Fahrschulteam beantwortet sie Ihnen gern:

Jens Hoffmann, stv. Fahrschulleiter:

Tel: 05121 7832-31 oder  jens.hoffmann@deula-hildesheim.de

Susanne Böttcher, Verwaltung Fahrschule:

Telefon: 05121 7832-28 oder susanne.boettcher@deula-hildesheim.de

                                  

Unterkunft

Bei uns ist auf Wunsch die Unterkunft in Einzel,- Doppel- oder Mehrbettzimmern möglich - unser Küchenteam versorgt Sie mit abwechslungsreicher Vollverpflegung.

Bei täglicher An- und Abreise ist die Mittagsverpflegung möglich.

Preis

Auf Anfrage!

zurück zur Übersicht