Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr (LKW) nach BKrFQG

Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse und findet Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, die deutsche Staatsangehörige sind, Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden, soweit sie die Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, oder CE erforderlich ist.

Fahrer, die nach dem 09.09.2009 den Führerschein Kl. C1, C1E, C oder CE erstmals erteilt bekommen haben und im Güterverkehr gewerblich fahren wollen, müssen eine Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vom 01.10.2006 nachweisen. 

Sie erwerben diese Grundqualifikation bei der DEULA Hildesheim durch die Teilnahme am Lehrgang "Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr". Am Ende der Fortbildung ist eine schriftliche Prüfung  bei der zuständigen IHK abzulegen.

Die in dem Lehrgang enthaltenen fahrpraktischen Übungen sind Ihr persönliches Anwendungstraining für den Einsatz als LKW-Fahrer. 

Lehrgangsinhalte:

Eco-Training, Sozial-Vorschriften für den Güterverkehr, Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit, Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi, Ladungssicherung 

  • Technische Ausstattung und Fahrphysik 
  • Optimale Nutzung der kinematischen Kette 
  • Sozialvorschriften 
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle 
  • Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer 
  • Gesundheitsschäden vorbeugen 
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung 
  • Verhalten in Notfällen 
  • Gewährleistung der Sicherheit der Ladung 
  • Kenntnis der Vorschriften im Güterverkehr 
  • Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt 
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung 

Fahrpraktische Übungen 

Zusatzinfo

Abschluss: IHK-Prüfungszeugnis "Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr"


Anmeldung: Laden Sie das Anmeldeformular unter der Rubrik DOWNLOADS herunter und senden es ausgefüllt und unterschrieben per Post, Fax oder Mail an uns zurück. Gern schicken wir Ihnen die Unterlagen auch zu.


Ansprechpartner:


Jens Hoffmann, stv. Fahrschulleiter, Tel: 05121 7832-31 oder per Mail an: jens.hoffmann@deula-hildesheim.de


Susanne Böttcher, Verwaltung Fahrschule, Telefon: 05121 7832 - 28 oder per Mail an susanne.boettcher@deula-hildesheim.de


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Unterkunft

Bei uns ist auf Wunsch die Unterkunft in Einzel,- Doppel- oder Mehrbettzimmern möglich - unser Küchenteam versorgt Sie mit abwechslungsreicher Vollverpflegung.

Bei täglicher An- und Abreise ist die Mittagsverpflegung möglich.

Zielgruppe

LKW-Fahrer, die nach dem 09.09.2009 den Führerschein Kl. C1, C1E, C oder CE erstmals erteilt bekommen haben und im Güterverkehr gewerblich fahren wollen.

Dauer

5 Wochen

Termine

s. Rubrik "Fahrschule"

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