Weiterbildung Güterverkehr (LKW) nach BKrFQG

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) ist am 10.09.2009 in Kraft getreten und führt zu einigen Änderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr.

Wer nach dem 09.09.2009 erstmals eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, und CE erworben hat, darf Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t im gewerblichen Güterkraftverkehr nur noch mit einer zusäztlichen Grundqualifikation führen.

Führerscheininhaber der Klassen C1, C1E, C,und CE, die ihre Fahrerlaubnis vor  dem 10.09.2009 erworben haben, müssen gemäß § 5 BKrFQG, wenn sie im gewerblichen Güterkraftverkehr fahren möchten, eine Weiterbildung bis zum 09.09.2014 nachweisen, spätestens jedoch bis zum 09.09.2016 (Übergangsfrist) angepaßt an die Gültigkeit bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis.

Das BKrFQG sieht weiterhin eine regelmäßige Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren für alle Berufskraftfahrer vor.

Die Weiterbildung besteht aus 35 Zeitstunden und kann in einem Blockunterricht von einer Woche (5 Tage mit je 7 Stunden) oder in 5 Seminaren zu je 7 Stunden innerhalb 5 Jahren aufgeteilt werden. 

Lehrgangsinhalte:

Modul 1: Wirtschaftliche Fahrweise und kinematische Kette

Modul 2: Ladungssicherung

Modul 3: Sozialvorschriften

Modul 4: Pannen, Unfälle, Notfälle, Kriminalität

Modul 5: Image und Marktordnung

Zusatzinfo

Anmeldung: Laden Sie das Anmeldeformular unter der Rubrik DOWNLOADS herunter und senden es ausgefüllt und unterschrieben per Post, Fax oder Mail an uns zurück. Gern schicken wir Ihnen die Unterlagen auch zu.


Ansprechpartner:


Jens Hoffmann, stv. Fahrschulleiter, Tel: 05121 7832-31 oder per Mail an: jens.hoffmann@deula-hildesheim.de


Susanne Böttcher, Verwaltung Fahrschule, Telefon: 05121 7832 - 28 oder per Mail an susanne.boettcher@deula-hildesheim.de


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Unterkunft

Bei uns ist auf Wunsch die Unterkunft in Einzel,- Doppel- oder Mehrbettzimmern möglich - unser Küchenteam versorgt Sie mit abwechslungsreicher Vollverpflegung.

Bei täglicher An- und Abreise ist die Mittagsverpflegung möglich.

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s. Rubrik "Fahrschule"

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