Führerscheinausbildung Klasse C/CE

Klasse C:

Mindestalter: 21 Jahre (21 Jahre ab dem 19.01.2013)  

oder 18 Jahre

  • mit Grundqualifikation "BKF"
  • bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Beruf

Vorbesitz Klasse B     

  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
  • max. acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Einschluss: Klasse C1 

Klasse CE:

Mindestalter: 21 Jahre (21 Jahre ab dem 19. Januar 2013)    

Vorbesitz Klasse C

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Einschluss: Klasse C1E, BE, T und D1E wenn D1 vorhanden sowie DE wenn D vorhanden

Zusatzinfo

Anmeldung: Laden Sie das Anmeldeformular unter der Rubrik DOWNLOADS herunter und senden es ausgefüllt und unterschrieben per Post, Fax oder Mail an uns zurück. Gern schicken wir Ihnen die Unterlagen auch zu.


Ansprechpartner:
Jens Hoffmann, stv. Fahrschulleiter, Tel: 05121 7832-31 oder per Mail an: jens.hoffmann@deula-hildesheim.de


Susanne Böttcher, Verwaltung Fahrschule, Telefon: 05121 7832 - 28 oder per Mail an susanne.boettcher@deula-hildesheim.de


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Unterkunft

Bei uns ist auf Wunsch die Unterkunft in Einzel,- Doppel- oder Mehrbettzimmern möglich - unser Küchenteam versorgt Sie mit abwechslungsreicher Vollverpflegung.

Bei täglicher An- und Abreise ist die Mittagsverpflegung möglich.

Dauer

3 Wochen

Termine

s. Rubrik "Fahrschule"

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