Führerscheinausbildung Klasse C/CE
Klasse C:
Mindestalter: 21 Jahre (21 Jahre ab dem 19.01.2013)
oder 18 Jahre
- mit Grundqualifikation "BKF"
- bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Beruf
Vorbesitz Klasse B
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
- max. acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Einschluss: Klasse C1
Klasse CE:
Mindestalter: 21 Jahre (21 Jahre ab dem 19. Januar 2013)
Vorbesitz Klasse C
- Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Einschluss: Klasse C1E, BE, T und D1E wenn D1 vorhanden sowie DE wenn D vorhanden
Zusatzinfo
Anmeldung: Laden Sie das Anmeldeformular unter der Rubrik DOWNLOADS herunter und senden es ausgefüllt und unterschrieben per Post, Fax oder Mail an uns zurück. Gern schicken wir Ihnen die Unterlagen auch zu.
Ansprechpartner:
Jens Hoffmann, stv. Fahrschulleiter, Tel: 05121 7832-31 oder per Mail an: jens.hoffmann@deula-hildesheim.de
Susanne Böttcher, Verwaltung Fahrschule, Telefon: 05121 7832 - 28 oder per Mail an susanne.boettcher@deula-hildesheim.de
Unterkunft
Bei uns ist auf Wunsch die Unterkunft in Einzel,- Doppel- oder Mehrbettzimmern möglich - unser Küchenteam versorgt Sie mit abwechslungsreicher Vollverpflegung.
Bei täglicher An- und Abreise ist die Mittagsverpflegung möglich.
Dauer
3 Wochen
Termine
s. Rubrik "Fahrschule"